Lotto 3000: Telefonterror für unerlaubtes Inkasso?
Wer gutgläubig am Telefon seine Kontaktdaten angibt, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, läuft immer häufiger Gefahr, für seine mangelnde Vorsicht bestraft zu werden. Beispielsweise werden die von „Lotto 3000“ angerufenen Personen von automatischen Bandansagen dazu aufgefordert, einen angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen, indem sie die Forderung des Unternehmens begleichen
Die Krux: Der Abschluss eines Vertrags ist auch auf dem telefonischen Wege möglich. Im Zweifelsfall müssen aber beide Vertragspartner schriftlich nachweisen, dass tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist. Sollte die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung angestrebt werden, prüft das zuständige Gericht, ob die Forderung rechtens, also der zugrundeliegende Vertrag rechtsgültig ist. Das passiert aber nur, sofern der Angeschriebene dem zugestellten Mahnbescheid widerspricht. Zudem muss der Schuldner nachweislich mindestens einmal unter Angabe einer Frist gemahnt worden sein.
Bei der Übermittlung der Mahnung an den Empfänger ist man bei „Lotto 3000“ sehr einfallsreich. Nicht selten erfolgt dort nicht nur die Erhebung der Anschrift, sondern auch die Mahnung auf telefonischem Weg. Per Bandansage wird zum Beispiel übermittelt: ”Mein Name ist Anton Meier von Lotto 3000. Sie haben vor kurzem einen Vertrag abgeschlossen und müssen noch 69 Euro bezahlen.” Die Anrufe erfolgen aber auch ohne vorherige Akquisition. Wer vorzeitig auflegt, riskiert, dass sich die Anrufe teils im Stundentakt und während der nächtlichen Ruhezeiten wiederholen. Geradezu einfühlsam und versöhnlich klingt diese telefonische Botschaft: „Wenn Sie jetzt überweisen, wird alles gut.“ Hilft das nicht, wird man bei den angedrohten Konsequenzen konkreter: „Wir haben eine berechtigte Forderung gegen Sie und werden Sie gerichtlich titulieren lassen. Dann kommt der Gerichtsvollzieher bei Ihnen zu Hause vorbei und nimmt Ihren Fernseher mit. Dann ist Schluss mit Ihrer Lieblingssendung.“
Laut Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover sollen damit vor allem ältere Menschen unter Druck gesetzt werden. Fred Kaier vom Verbraucherschutzblog Konsumer.info rät auch bei Schreiben eines Rechtsanwalts dazu, die Ruhe zu bewahren. „Füße stillhalten, es aussitzen und erst reagieren, wenn Post vom Amtsgericht kommen sollte.“ Den eingeschriebenen gelben Umschlag mit Mahnbescheid erhält man aber nur gegen Unterschrift. „Dann im Gerichtsschreiben das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen- ich widerspreche dem Anspruch insgesamt, zurück ans Gericht schicken und fertig.“ Lediglich außergerichtliche Schreiben, aber nicht den gerichtlichen Mahnbescheid ingnorieren, sonst verstreicht die Frist für den Einspruch. Dann hilft es auch nicht, dass die Forderung an sich unberechtigt war.
Fred Kaier weist zudem auf etwas hin, was viele Menschen noch immer nicht wissen: „Telefonwerbung ohne Einwilligung des Angerufenen ist verboten.“ Die Verbraucherzentrale NRW spricht hingegen von gezielter Irreführung und Belästigung der Betroffenen. Hier ein Link für ein Musterschreiben, sollte man dieses dem Besuch eines Postbotens vorziehen.
Und dann muss abschließend zur Absicherung gegen Abmahnanwälte noch darauf hingewiesen werden, dass dieser Artikel lediglich einen Tipp und keine Rechtsberatung darstellt. Rechtsberatungen dürfen nämlich wiederum nur Anwälte durchführen, wie uns Herr Kaier augenzwinkernd erzählt. Im unten eingebetteten Video (ohne Bild) werden einige mitgeschnittene Beispiele der automatischen Anrufe von Lotto 3000 vorgespielt. Der Compresent Erfurt GmbH kann man zumindest nicht vorwerfen, dass sie bei der Gestaltung ihrer Bandansagen über mangelnde Kreativität verfügen würden.
Autor:Joerg Hessbrueggen aus Wesel |
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