Weitere Termine für Kinder-Impfungen
Kreis Wesel macht das Boostern leichter - auch für die ganz jungen Menschen
Der Kreis Wesel arbeitet unter Hochdruck daran, seine Kapazitäten für die Impfungen von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren und für die sogenannten Booster-Impfungen zu erhöhen. Ab 10 Uhr können daher kurzfristig weitere Termine für Kinder-Impfungen gegen das Corona-Virus im Impfzentrum in der Niederrheinhalle Wesel zur Verfügung gestellt werden. Das nun buchbare Terminkontingent umfasst zusätzliche Termine von Freitag, 07. Januar 2022, bis einschließlich Sonntag, 9. Januar 2022.
Hier geht es direkt zur Terminbuchung: https://tevis.krzn.de/tevisweb081/
Die Terminbuchung ist mit nur einem Klick auch direkt über www.kreis-wesel.de erreichbar. Durch die Terminvergabe sollen Wartezeiten und Schlangenbildung vermieden werden. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage kann es dazu kommen, dass das Buchungsportal vorübergehend nicht erreichbar ist. Bitte versuchen Sie es in diesem Fall einfach, die Seite erneut aufzurufen. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Termine schnell ausgebucht sein werden. Aktuelle Informationen zu den Impfangeboten des Kreises Wesel, inkl. Öffnungszeiten und Terminvergabe sind zu finden unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/impfangebote/.
Um Wartezeiten bei allen Impfangeboten zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, die benötigten Unterlagen (bei Erst- und Zweitimpfung: 2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung, bei Booster-Impfung: 2x Einwilligungserklärung-Auffrischungsimpfung, bei Kinder-Impfungen: 2 x Anamnesebogen und Impfeinwilligung für mRNA Impfstoff und 1 x Bescheinigung Erziehungsberechtigte für Kinder ab 5 Jahren) ausgedruckt und ausgefüllt sowie den Impfausweis und ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Impfungen von Kindern ab 12 Jahren muss zusätzlich die „Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren“ vorliegen. Sie sind verfügbar unter https://kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/. Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass eine schriftliche Einwilligung eines Sorgeberechtigten auf der Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren vor der Impfung vorliegen muss.
Die Impfung gegen das Coronavirus schützt vor einem schweren Verlauf der Infektion. Menschen, die bisher keine oder nur die erste Impfung erhalten haben, haben nach wie vor die Möglichkeit, sich bei allen Impfangeboten des Kreises Wesel ohne vorherige Terminvereinbarung spontan impfen zu lassen.
Weitere Ausweitungs- und Optimierungsmöglichkeiten des Angebots werden derzeit durch die KoCi geprüft und erarbeitet. Sobald weitere Kapazitäten geschaffen werden, erfolgt eine entsprechende Information.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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