Kreditwürdigskeitsprüfung durch Banken

Nachholbedarf bei Information und Dokumentation

Der Dispo war längst ausgereizt, die Kreditkarte am Limit. Beim Verbraucherkredit standen zudem noch fast 37.000 Euro offen, als die Bank dem Ehepaar mit einer Umschuldung die Lösung der Finanzprobleme anbot. Haken daran: Wenn schon die alte Kreditrate von 400 Euro nicht zu stemmen war, wie sollte das bei nun fälligen gut 700 Euro klappen?
„Bei der vorgeschriebenen Prüfung durch die Kreditinstitute, ob der Kunde den gewünschten Kredit während dessen Laufzeit mit dem vorhandenen Budget überhaupt stemmen kann, läuft es noch nicht rund,der Kredit-Gau des Ehepaares ist keineswegs ein Einzelfall.“
So mangele es häufig an Informationen über das Verfahren zur Kreditwürdigkeitsprüfung sowie an der Dokumentation der Ergebnisse.
Schon seit März 2016 hat der Gesetzgeber Banken und Sparkassen verpflichtet zu prüfen, ob und wie viel Kredit sich der Kunde leisten kann. Darlehen etwa für Auto, Einbauküche oder Unterhaltungselektronik dürfen nur vergeben werden, wenn Verbraucher diese voraussichtlich auch zurückzahlen können. Versäumt die Bank diese Kreditwürdigkeitsprüfung oder patzt sie dabei, kann der Kreditnehmer zum Beispiel Ermäßigungen beim Zinssatz verlangen.
Banken und Sparkassen, die sich an einer aktuellen Befragung der Verbraucherzentrale NRW beteiligt haben, bestätigten fast unisono, vor der Kreditbewilligung die derzeitigen Einnahmen und Ausgaben der Kunden zu checken. Rund die Hälfte konzentriert sich dabei jedoch allein auf den Ist-Zustand. „Verantwortliche Kreditvergabe im Sinne des Gesetzes heißt aber auch, mögliche Veränderungen der Lebensumstände und deren Konsequenzen für Einkommen und Ausgaben während der Darlehenslaufzeit in den Blick zu nehmen.“ Absehbare Einschnitte wie die näher rückende Rente einzurechnen gehöre ebenso dazu wie etwa höhere Ausgaben zu berücksichtigen, weil Kinder auswärts studieren werden.

Auch bei der Information sieht die Verbraucherzentrale NRW noch Nachholbedarf: So händigen – nach eigener Auskunft – nur wenige Kreditinstitute ihren Kunden die Kriterien und Ergebnisse der Kreditwürdigkeitsprüfung aus oder lassen sie diese zumindest einsehen. „Information über das Verfahren sowie die Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen sind jedoch unverzichtbare Bausteine für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe“.
Zudem zeigte die Befragung der Kreditinstitute, dass sich viele Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Krediten an Menschen mit geringem Einkommen sehr zurückhalten. „Verantwortliche Kreditvergabe bedeutet aber nicht einen pauschalen Ausschluss dieser Gruppe, sondern muss sachgerecht und auf den individuellen Kunden zugeschnitten erfolgen.“ Für dringend notwendige (Ersatz-)Anschaffungen wie etwa Waschmaschine oder Kühlschrank sollte ein Darlehen nicht allein wegen niedriger Einkünfte verwehrt werden, sondern die Entscheidung darüber von einer individuellen Prüfung abhängen.
Ganz wichtig ist dabei auch die realistische Selbsteinschätzung des Darlehnsnehmers. Für den Selbsttest hat die Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/kreditwuerdigkeit
alles Wissenswerte zusammengestellt.

In der Beratungsstelle gibt es außerdem eine kostenlose Check-Karte zum Mitnehmen – die hilft, Fallen bei der Kreditaufnahme zu vermeiden. Hier gibt es auch Rat und Hilfestellungen, wenn Geldinstitute die Kreditwürdigkeitsprüfung versäumt oder sich dabei nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben.

Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
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