Kommunalwahl im Visier
Integrationsratswahl in Wesel
Am 13. September werden nicht nur Räte, Kreistage sowie die jeweiligen Verwaltungschefinnen und -chefs gewählt. Es erfolgt auch die Direktwahl der Integrationsräte.
Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. Der Integrationsrat hat den Status und das politische Gewicht einer Migrantenvertretung plus eines Ratsausschusses.
Durch die Zusammensetzung aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie vom Stadtrat entsandten stimmberechtigten Mitgliedern werden die Voraussetzungen geschaffen, Integrationsrat und Kommunalpolitik eng zu verzahnen.
Als demokratisch gewählte Gremien erfüllen die Integrationsräte zwei Funktionen: Sie bilden die politische Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen und sind zugleich auch die Expertengremien für das Thema Integration in den Gemeinden.
Da Integration als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, können sich die Integrationsräte mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen.
Im Jahr 1995 wurden erstmals Ausländerbeiräte gewählt und gebildet. Wahlberechtigt waren ausschließlich Ausländer, also Personen ohne deutsche Saatsangehörigkeit. Die praktische Arbeit zeigte schon nach kurzer Zeit Probleme auf. Mitglieder in den Ausländerbeiräten kritisierten sowohl die Konstruktion als auch die Rahmenbedingungen. Viele Ausländer hatten das Gefühl, dass das Gremium vom Rat nicht ernstgenommen wird.
Nach mehreren Reformen der grundlegenden gesetzlichen Regelung in der Gemeindeordnung wurde der Integrationsrat als kommunale Vertretung von Einwohnern mit Migrationsgeschichte festgelegt. Neben den Ausländern haben daher nun auch Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte das Wahlrecht. Als integrationspolitisches Signal wurde außerdem festgelegt, dass die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates fortan am Tag der Kommunalwahl stattfindet.
Wer darf wählen?
Die Person muss am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Zu den Wahlberechtigten zählen:
- Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose,
- Menschen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Hierunter werden Deutsche erfasst, die zugleich eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten haben.
Da gibt es eine Menge Möglichkeiten wie z.B. Spätaussiedler, Personen, die durch Abstammung von ihren Eltern sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben haben, Personen, die durch Abstammung von ihren Eltern die deutsche und durch Geburt im Ausland eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben haben, deutsche Frauen, die durch Heirat die Staatsangehörigkeit ihres Ehemannes erworben haben, Personen, die als Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter nichtehelich vor dem 1. Juli 1993 geboren wurden, die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter besitzen und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erworben haben, Personen, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben...
...alles ziemlich kompliziert. Näheres hierzu findet sich in des FAQ beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wer steht zur Wahl?
Gewählt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
Bei der Integrationsratswahl handelt es sich um eine reine Listenwahl. Es gibt also keine Bewerber*innen zur Direktwahl.
In Wesel treten drei Gruppen mit insgesamt 30 Kandidatinnen und Kandidaten an, darunter eine mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern.
Der neue Integrationsrat wird aus 10 direkt gewählten und 6 vom Rat entsandten Mitgliedern bestehen.
Fortsetzung folgt
Autor:Stadtjugendring Wesel (Silke Villbrandt) aus Wesel |
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