Infos über Schiedstätigkeit: Donnerstag in der Dorfschule Ginderich
Ginderich. „Schlichten statt Richten“, so ist der Leitsatz für alle Schiedsleute. Schiedspersonen sind von ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde gewählte Personen, die vom Amtsgericht für ihre Schiedstätigkeit vereidigt werden, die sie ehrenamtlich wahrnehmen. Verschwiegenheit ist oberste Pflicht. Die Verhandlungsergebnisse sind rechtsverbindlich. Regelmäßige Fortbildungen ermöglichen es den Schiedsleuten, ihre Amtsgeschäfte bürgernah auszuüben.
Schiedsfrauen und -männer führen Vermittlungsgespräche mit den beteiligten Parteien in einer angenehmen, geschützten Umgebung. Ziel der Vermittlungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten; mindestens ein respektvoller Umgang miteinander ist häufig erreichbar.
Der für Ginderich und Büderich zuständige Schiedsmann, Christoph Kerkmann, wird am Donnerstag, 1. Februar, 17.30 bis 18.30 Uhr in der Dorfschule einen Überblick über die Aufgaben geben und für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen.
Schiedspersonen werden – beispielsweise – bei Rechtsstreitigkeiten wie Einhaltung der Grundstücksgrenzen, Bepflanzung, Errichtung von Zäunen, Beschneiden von Hecken und Bäumen, Lärm, Gerüche, aber auch der Verletzung der persönlichen Ehre sowie strafrechtlichen Tatbeständen tätig. Zu den Strafsachen gehören unter anderem Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
Autor:Lokalkompass Wesel aus Wesel |
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