Im Notfall (k)ein Code
Nein, mit „ICE“ ist in diesem Fall kein Schnellzug gemeint. Das Kürzel steht für „In Case of Emergency“, was soviel wie „Im Fall eines Notfalles“ oder „Im Notfall“ („IN“) bedeutet.
Kreis Wesel. Den IN(x)-Code sollten Handybesitzer hierzulande in die Kontaktliste ihres Handys eintragen; gemeinsam mit dem Namen und der Rufnummer der Person, die im Notfall als (x) Erste, Zweite oder Dritte von den Helfern vor Ort zu benachrichtigen ist. Doch die gutgemeinte Idee ist weder ausgereift noch eine Kampagne des DRK.
Verschiedentlich sei in der Vergangenheit berichtet worden, „dass der DRK-Rettungsdienst die Einspeicherung von privaten Notrufnummern empfiehlt, um bei Unfällen die Angehörigen der Opfer leichter zu erreichen. Diese Darstellung ist falsch.“, stellt Frank Jörres fest, Leiter des Rettungsdienstes beim Bundesverband des Deutschen Roten Kreuzes. ICE sei keine DRK-Kampagne.
Außerdem gäbe es zur Zeit auch keine einheitliche Regelung. „Wenn jemand etwa seine Kontaktperson unter „NFN“ für „Notfallnummer“ abgespeichert hat, findet man die auch nicht.“, sagt Josef Wißen. Der Sprecher der Kreispolizeibehörde bezeichnet die Idee zwar als „gut gemeint, aber die Ausführung als noch nicht ausgereift.“
Denn was, wenn die Codes nur wenigen bekannt sind, oder das Mobiltelefon ausgeschaltet ist? Oder, wenn das Handy zwar eingeschaltet, aber die normalerweise einfach zu umgehende Tastensperre zusätzlich mit einem x-stelligem Sicherheitscode abgesichert ist?
Schließlich soll ein Geheimcode vor Fremdzugriffen auf das Handy schützen. Ist ein solcher Code aber eingerichtet - und vorausgesetzt die Ersthelfer vor Ort kennen sich mit dem Handy-Typ X aus - können sie es „lange versuchen, an die ICE- oder IN-Daten zu kommen. Die Polizei hat andere technische Möglichkeiten, um Angehörige zu ermitteln.“, so Polizeisprecher Wißen.
„Wir haben kein Problem damit, wenn Bürger diese Nummern einspeichern.“, so Jörres. Für die Arbeit des Rettungsdienstes habe das aber keinerlei Bedeutung. Das DRK „hat bei einem Notfall die oberste Pflicht, Leben zu retten und Verletzte optimal zu versorgen. Die Feststellung der Personalien und die Information der Angehörigen hingegen ist nicht die Aufgabe des
Rettungsdienstes, sondern der Polizei.“, fügt er hinzu.
Das Rote Kreuz rät, für Notfälle vor allem die Notrufnummer 112 einzuspeichern. Diese Nummer gelte für ganz Deutschland und sogar
europaweit.
Autor:Helena Pieper aus Wesel |
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