Gut geschützt auf Touren kommen - Versicherungen für Zweiräder
Bei den ersten warmen Sonnenstrahlen steigen passionierte Outdoor-Fans wieder verstärkt auf Drahtesel, Mofas und Motorräder um. Doch um mit einem Zweirad möglichst gefahrlos auf Touren zu kommen, braucht man den richtigen Schutz. „Ohne Helm, zweckmäßige Kluft und die richtige Versicherung sollte sich niemand auf den Sattel schwingen“, rät die Verbraucherzentrale NRW zum vorsorglichen Versicherungs-Check. Damit Biker im Ernstfall nicht schutzlos unter die Räder kommen, sind folgende Tipps bei der Suche nach der richtigen Absicherung hilfreich:
* Kraftfahrzeug(Kfz)-Versicherung: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Motorradfahrer, aber auch für Radler, die mit Unterstützung von mehr als 250 Watt Motorleistung in die Pedale treten. Nur dann sind sie vor Kosten von Unfallfolgen von Geschädigten geschützt. Die gesetzliche Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer Verkehrsteilnehmer ab. Um im Schadensfall gut gerüstet zu sein, sollte ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von pauschal mindestens 50 Millionen Euro besser 100 Millionen Euro ausgestattet sein. Ein zusätzlicher Schutz eines Motorrads vor Schäden bei Diebstahl, Vandalismus, Brand (Teilkasko) oder auch eine persönliche Rund-um-Prophylaxe (Vollkasko) müssen vor einem Abschluss genau unter die Lupe genommen werden. Ein teurer Vollkasko-Schutz etwa lohnt sich nur bei der Absicherung von sehr teuren Motorrädern. Viele Versicherungen räumen Rabatte ein, etwa für ältere Fahrer und Garagenbesitzer. Wer als Motorradfahrer seinen fahrbaren Untersatz nur für zwei oder höchstens elf Monate zulässt, kann mit einem Saisonkennzeichen Versicherungsbeiträge sparen. Ab sechs Monaten kommt der Fahrer – wie bei einem normalen Jahresvertrag – in den Genuss des gestaffelten Schadenfreiheitsrabatts.
* Private Haftpflichtversicherung: Wo die Kfz-Haftpflicht Motorradfahrer bei Unfallfolgen schützt, sollten Radler sich durch eine private Haftpflicht absichern, um im Ernstfall bei Ansprüchen von Schadensersatz Dritter angemessen abgesichert zu sein. Das gilt auch für Besitzer von Rädern mit Elektromotor (Pedelecs), die mit 250 Watt bis zu 25 Stundenkilometer an Fahrt aufnehmen können. Egal, ob das eigene Rad mit oder ohne Motor ausgestattet ist: Wichtig ist, dass der Leistungsumfang die persönliche Situation des Fahrers erfasst. Ein Vergleich der Beiträge und Leistungen vor Vertragsabschluss ist unverzichtbar, da die Policen verschiedener Versicherern stark variieren können. Auf der sicheren Seite ist, wer in seinem Vertrag eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro oder mehr vereinbart hat.
* Hausratversicherung: Wer in puncto Diebstahl kein Risiko eingehen will, kann sein Fahrrad über die Hausratversicherung mitversichern oder genießt mit einer solchen Police bereits einen gewissen Schutz. Ein Versicherungsschutz für den fahrbaren Untersatz besteht dann auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Viele Hausratversicherer bieten ihren Schutz gegen Langfinger für die gleiche Zeit auch außer Haus an. Im Schadensfall wird der Neuwert eines entwendeten Drahtesels erstattet. Radfahrer sollten sich bei ihrem Versicherer nach der Summe und dem Umfang ihres Versicherungsschutzes erkundigen und ihr Bike gegebenenfalls nachversichern.
* Extra-Fahrradversicherung für teure Räder: Da die Hausratversicherer Räder oft nur bis zu fünf Prozent des versicherten Hausrats schützen, kommt für teure Rennräder oder E-Bikes ein Schutz nur über eine spezielle Fahrradversicherung in Frage. Diese kann allerdings ins Geld gehen: Häufig muss für die Versicherung eines Rades im Wert von 1.500 Euro mehr als 200 Euro pro Jahr berappt werden. Wichtig: Hausratversicherung und Fahrradversicherung bieten einen unterschiedlichen Schutzumfang. Spezielle Fahrradversicherung beinhalten oft auch Leistungen bei mutwilligen Schäden. Dafür kommt die Hausratversicherung jedoch nicht auf.
* Kündigung: Die Kfz-Versicherung kann nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung meist einen Monat vor Ende des vertraglich vereinbarten Versicherungsjahres gekündigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für Saisonkennzeichen. Bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen beträgt die Kündigungsfrist dagegen drei Monate zum Laufzeitende.
Bei der Suche nach der passenden Versicherung braucht man sich nicht allein auf die eigene Spürnase zu verlassen. Eine kostenpflichtige Beratung zum passenden Versicherungsschutz bietet die Verbraucherzentrale NRW für in ihren örtlichen Beratungsstellen. Angebot und Kontakt unter www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungswahl.
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