Gegen die übliche Einbahn-Regelung: Radfahrer in anderer Fahrtrichtung an der Ritterstraße
Kornmarkt-Besucher und Autofahrer an der Ritterstraße müssen sich an eine neue Regelung gewöhnen: Ab sofort nutzen Radfahrer diesen Bereich entgegen der dort geltenden Einbahnstraße. Vorsicht ist geboten!
Nach einer Änderung der StVO aus dem Jahr 1997 dürfen benutzungspflichtige Radwege nur noch dort angelegt werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erforderlich machen. In Tempo-30-Zonen sollen grundsätzlich keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen ausgewiesen werden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Benutzungspflicht nur in besonders begründeten Einzelfällen beibehalten werden darf.
Die Neuregelungen konnten bei geförderten Radverkehrsanlagen zunächst nicht konsequent umgesetzt werden. Durch Erlass hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW in 2012 geregelt, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht auch bei geförderten Radverkehrsanlagen unschädlich umgesetzt werden können.
Der neuen Rechtslage entsprechend hat der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr die grundsätzliche Aufhebung der Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen in Wesel empfohlen. Nur in bestimmten Einzelfällen (z.B. auf den Ringstraßen) sollte die Benutzungspflicht beibehalten werden. Die Maßnahmen zur Aufhebung der Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen wurden ab 2013 von der Verwaltung sukzessive umgesetzt.
Die Benutzungsplicht der Radverkehrsanlage auf dem Straßenzug „Kornmarkt – Dimmerstraße - Großer Markt“ wurde jetzt durch Entfernung der Beschilderung aufgehoben und die Fahrbahn für die Benutzung mit dem Fahrrad in Gegenrichtung der bestehenden Einbahnstraßenregelung freigegeben.
Autofahrer, aufgepasst!
Um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten, wurden die Parkstände am Großen Markt durch Ummarkierung aus dem Fahrbahnbereich zum Marktplatz hin verlegt. Der bisher benutzungspflichtige Radweg wurde für die Benutzung in Gegenrichtung freigegeben. An der Ecke „Kornmarkt/Ritterstraße“ wurde eine Radfahrerfurt auf der Fahrbahn gekennzeichnet und um die Ecke gut sichtbar herumgezogen, um den von der Ritterstraße nach links abbiegenden Kfz-Führern die geänderte Situation anzuzeigen. Unter den Einbahnstraßenschildern wurden Hinweise auf den möglichen Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße angebracht.
"Der Straßenzug „Kornmarkt – Dimmerstraße – Großer Markt“ ist ausreichend breit, um Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraßenregelung zuzulassen. Mit der jetzt umgesetzten Maßnahme ist die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Wesel zunächst abgeschlossen“, formuliert Ordnungsamtsleiter Klaus Schütz.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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