Mit dem 9-Euro-Ticket in den Urlaub?
Für die bundesweite Nutzung müssen Reisende ein paar Punkte im Auge behalten

Von Juni bis August soll es das von der Bundesregierung angestrebte 9-Euro-Ticket geben. Wer ein Abonnement für den Öffentlichen Nahverkehr besitzt, muss nichts unternehmen. Der vergünstigte Tarif gilt automatisch, die Kund:innen zahlen in dieser Zeit einfach weniger. Da das Ticket in die Urlaubszeit vieler fällt, kann man es theoretisch auch für Ferienfahrten innerhalb ganz Deutschlands nutzen. Das erfordert allerdings Flexibilität, zudem können Kosten für ergänzende Fahrkarten hinzukommen. Die Verbraucherzentrale NRW Wesel erklärt, welche Grenzen es bei dem Ticket für die Urlaubsplanung geben kann und worauf bei Reisen damit zu achten ist.

• Für welche Verkehrsmittel gilt das Ticket?
Das 9-Euro-Ticket gilt ausschließlich im Nahverkehr der 2. Klasse. Das bedeutet, dass man damit nicht ICE, IC oder EC fahren kann. Ebenso fallen private Anbieter wie Flixtrain nicht darunter. Wer Taxibusse, Anrufsammeltaxis oder On-Demand-Dienste in seine Reiseplanung mit einbeziehen möchte, muss dafür eventuell einen extra Beitrag einplanen.

• Ein Ticket für alle Bundesländer?
Neu ist an dem Ticket nicht nur der einheitliche Preis, sondern auch die Möglichkeit, mit derselben Fahrkarte den Nahverkehr in allen Bundesländern nutzen zu können. Wer sein 9-Euro-Ticket in Wesel kauft, kann damit auch im Stadtverkehr in Dresden fahren. Abo-Kund:innen müssen jedoch wissen: Die Bedingungen ihres Abonnements gelten für das neue Ticket jeweils nur im heimischen Verkehrsverbund. Wer etwa ein Abo für die 1. Klasse hat, muss mit dem 9-Euro-Ticket vor Verlassen des Geltungsbereichs in die 2. Klasse wechseln.

• Reisen mit Freunden und Familie?
Für Reisen mit kleinen Kindern ist kein zusätzliches Ticket nötig. Unter 6 Jahren fahren die Jüngsten kostenlos. Ältere Kinder brauchen jedoch oft eine eigene Fahrkarte. Häufig können Abo-Kund:innen nach 19 Uhr oder am Wochenende andere Erwachsene oder Kinder bis 14 Jahre mitnehmen. Beim 9-Euro-Ticket bleibt dieser Vorteil grundsätzlich bestehen – allerdings nur bis zur Grenze des Geltungsbereichs des Abonnements. Daher ist es bei Reisen durch mehrere Bundesländer angeraten, zu prüfen, ob für alle Fahrgäste ab 6 Jahren ein eigenes 9-Euro-Ticket besorgt werden sollte.

• Kann man Plätze reservieren?

Es ist möglich, dass einige Verbindungen aufgrund des 9-Euro-Angebotes in der Urlaubszeit stark ausgelastet sind, hier ist dann Geduld gefragt. Eine Reservierung ist im Nahverkehr meistens nicht möglich.

• Kann das Fahrrad mit?
Wer eine Zweiradtour am Urlaubsort plant, kann nicht auf das günstige Ticket setzen, denn es beinhaltet keine Fahrradmitnahme. Dafür benötigt man einen separaten Fahrschein. In NRW kostet ein Tagesticket für den Drahtesel beispielsweise 4,80 Euro. Wer bei der Kontrolle keines vorweisen kann, muss mit einem Knöllchen von 60 Euro rechnen. Eine Garantie, dass das Fahrrad mitkommt, gibt es allerdings nicht. Denn auf besonders beliebten Strecken in die Urlaubsgebiete wird es möglicherweise eng. Und bei bereits sehr vollen Bahnen kann das Zugpersonal entscheiden, dass keine weiteren Fahrgäste zusteigen oder keine Fahrräder mehr mitgenommen werden dürfen. Vorrang bei der Mitnahme haben grundsätzlich Kinderwagen und Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.

• Ist die Monatsgrenze Ende Juli kritisch?

Wer über die Monatsgrenze hinweg mit dem 9-Euro-Ticket reisen und es für den Urlaub nutzen möchte, braucht zu Beginn von Juli oder August jeweils ein neues Ticket. Denn die günstige Fahrkarte gilt immer nur für einen Kalendermonat und verlängert sich nicht automatisch.

• Braucht der Familienhund ein eigenes 9-Euro-Ticket?

Wie Hunde im ÖPNV mitgenommen werden können, ist in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt und damit auch nicht für das 9-Euro-Ticket. Für Nordrhein-Westfalen gilt, dass sie kostenfrei ohne Anspruch auf einen Sitzplatz mitfahren dürfen. In Berlin wiederum benötigen große Hunde oder kleine ohne Transportbox ein eigenes Ticket. Wer also mit dem 9-Euro-Ticket und Hund in den Urlaub fahren möchte, sollte sich vorher über die jeweiligen Bestimmungen auf der jeweiligen Reiseroute erkundigen und gegebenenfalls weitere Fahrkarten für den Vierbeiner kaufen.

Weiterführende Infos und Links:
Bei Problemen im Nahverkehr unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

5 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.