Frist für die finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen
Die regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen im Kreis Wesel fördert auch im Jahr 2017 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen finanziell. Antragsfrist für die kassenarten-übergreifende Pauschalförderung von regionalen Selbsthilfegruppen ist der 31.03.2017, bis zu dem der Antrag auf Pauschalförderung bei der federführenden Krankenkasse, in 2017 die BKK ARGE NRW (BAN), c/o VIACTIV Krankenkasse, Willy-Brandt-Platz 3 in 46045 Oberhausen, eingegangen sein muss. Mit diesem Geld werden die Grundkosten einer Selbsthilfegruppe (z.B. anteilige Raummieten, Porto-/Telefonkosten, Fachliteratur, Bürobedarf oder auch Fortbildungskosten…) unterstützt. Zusätzlich zur Pauschalförderung können die Selbsthilfe-gruppen Anträge auf Förderung von gesundheitsbezogenen Projekten bei den einzelnen Krankenkassen stellen. Weitere Informationen zum Antragverfahren erhalten Mitglieder der gesundheitlichen Selbsthilfe bei den Gesetzlichen Krankenkassen, unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de oder bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle im Kreis Wesel.
Fragen zum Förderverfahren können bei Frau Geldermann und Frau Tinnefeld, Selbsthilfe-Kontaktstelle im Kreis Wesel gestellt werden, unter 02841-90000, selbsthilfe-wesel@paritaet-nrw.org oder bei den Krankenkassen vor Ort.
Autor:Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Wesel aus Wesel |
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