Fach-Vorträge im Rathaus, Thema: Minijobs

Heike Kemper, Gleichstellungsbeauftragte. | Foto: Hanna Specht, Collage: dibo
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„Das Arbeitsrecht kennt keine geringfügige Beschäftigung, nur Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen“, verblüffte gleich zu Beginn der Informationsveranstaltung die Fachanwältin die Interessierten im Ratssaal der Stadt Wesel. Urlaub, Lohnfortzahlung und Unfallversicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall stehen auch geringfügig Beschäftigen zu. Für die anwesenden Minijobber war vor allem interessant, für welche Branchen Mindestlöhne gelten, welche Rechte Zeitarbeitsfirmen haben und wie viel Rentner und Pensionäre hinzuverdienen können.

Mathematisch anspruchsvoll wurde es dann mit dem Vertreter einer großen Krankenkasse, der anhand von Beispielen die zahlreichen Möglichkeiten vorstellte, die Sozialversicherungsbeiträge zu reduzieren oder durch eine freiwillige Aufstockung von erhöhten Leistungen zu profitieren.

Dass eine geringfügige Beschäftigung nicht existenzsichernd ist und vor allem zu einer nicht ausreichenden Altervorsorge führt, betonte Heike Kemper, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wesel. Zwei Drittel der Minijobbenden sind Frauen, die bereits heute deutlich niedrigere Renten erhalten als Männer. Daher fordern auch Gutachterkommissionen und der Deutsche Juristentag die Abschaffung der Minijobs.

Solange es sie aber gibt, sind sie aber immer wieder Anlass für arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen. Daher haben die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Wesel erneut eine anschauliche Informationsbroschüre herausgegeben „Der Minijob- da ist mehr für Sie drin!“.
Die Broschüren sind fast vergriffen. An der Ratshausinformation Wesel sind noch wenige Broschüren erhältlich.

Heike Kemper, Gleichstellungsbeauftragte. | Foto: Hanna Specht, Collage: dibo
Die beiden Gastredner mit der Broschüre. | Foto: privat
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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