Verbraucherzentrale Wesel zieht Bilanz für 2023
Energiekrise, Betrugsmaschen: 4.200 Mal mit Rat und Tat geholfen
Stimmt meine Heizkostenabrechnung? Hat der Energieversorger die Abschläge für Strom und Gas korrekt berechnet? Was tun, wenn ich eine hohe Nachzahlung nicht begleichen kann? Fragen und Probleme rund um die Energiekrise prägten 2023 die Arbeit der Verbraucherzentrale in Wesel. „Ob zu Abrechnungen, Preisbremsen oder rechtlichen Fallstricken: Anfragen erreichten uns aus allen Bevölkerungsschichten“, berichtet Karin Bordin, Leiterin der Beratungsstelle, bei der Vorstellung der Jahresbilanz.
4.200 Mal wendeten sich Menschen im vergangenen Jahr an die Verbraucherzentrale in Wesel. Allein 51 Prozent der Anfragen entfielen auf den Bereich Energie. Zwar sanken im Jahresverlauf die Preise für Strom, Erdgas und Heizöl wieder, doch die wechselnden Regelungen zu den Energiehilfen mussten häufig individuell erklärt werden, damit die Bürger:innen davon profitieren konnten. Zudem waren viele Menschen mit hohen Nachzahlungen konfrontiert. Zeitnahe Reaktion und Hilfe – auch im Verbund mit kommunalen Partnern – war bei akuten finanziellen Notlagen gefragt.
„Daneben gab es aber auch die ganze Bandbreite weiterer Anliegen, etwa Probleme mit untergeschobenen Verträgen, neue Betrugsmaschen, Fragen rund um Telefon und Internet oder Ärger um Onlinekäufe“, so Bordin. Beispielsweise sorgten Werbebriefe des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom für Irritation. „Aufgrund der Namensähnlichkeit stimmten viele Verbraucher:innen ungewollt einem Vertragswechsel von der Deutschen Telekom zu 1N Telecom zu und wurden anschließend sogar mit Schadensersatzforderungen konfrontiert“, erklärt die Beratungsstellenleiterin. Die Verbraucherzentrale half Ratsuchenden mit Informationen über Widerrufsmöglichkeiten und Zahlungspflichten.
Im Freizeitbereich waren es erneut Verträge mit Fitnessstudios, die zu Nachfragen führten. Denn manche Betreiber hoben die Kosten für Mitgliedschaften zum Teil deutlich an und begründeten dies mit gestiegenen Betriebskosten oder der Lohnentwicklung. Die Beratungskräfte informierten, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Preise in laufenden Verträgen überhaupt angehoben werden dürfen und gaben Tipps rund um Kündigungsrechte.
Neben individueller Schadensbegrenzung steht Aufklärung im Fokus
Wenn die Rückerstattung des Kaufpreises bei Retouren nicht klappte, bedrohlich klingende Schreiben von Inkassounternehmen im Briefkasten landeten oder mit obskuren Mails Daten „abgefischt“ und missbräuchlich verwendet wurden, war die Beratungsstelle ebenfalls mit Rat und Tat zur Stelle. „Schadensbegrenzung ist dann oft das Gebot der Stunde. Aber ganz wichtig ist uns auch die präventive Arbeit“, erläutert Karin Bordin. Beispielsweise informierte die Beratungsstelle im Rahmen des Weltverbrauchertags unter dem Motto „Vorsicht Kreditfallen“ über riskante Kleinkredite oder rückte die Tücken von „Buy now – pay later“-Modellen im Internethandel in den Blick. Ebenfalls im Fokus: die 2023 gestartete Bonify-App der Schufa. Verbraucher:innen können damit kostenlos den eigenen Schufa-Basisscore abrufen, „bezahlen“ aber mit sensiblen Daten. Die Empfehlung lautete daher, den Score-Wert besser durch eine kostenlose Anfrage direkt bei der Schufa zu überprüfen.
Erfolgreich für Ansprüche von Verbraucher:innen eingesetzt
Insgesamt haben sich die Verbraucherschützer:innen aus Wesel im vergangenen Jahr bei rund 1.400 Rechtsberatungen und -vertretungen zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. Davon zeigte sich auch Bürgermeisterin Ulrike Westkamp beeindruckt. Im Rathaus hatte Karin Bordin zusammen mit Beraterin Beate Ullrich der Bürgermeisterin und dem Ersten Beigeordneten, Kämmerer Klaus Schütz, den Jahresbericht vorgestellt. "Wir sind froh, dass es eine Beratungsstelle vor Ort gibt", betonte die Bürgermeisterin. "Die Arbeit ist sehr wertvoll. Gerade in der heutigen Zeit mit gestiegenen Lebenshaltungskosten und großen Veränderungen benötigen Menschen oftmals Unterstützung und Aufklärung."
„Heizungsgesetz“ sorgt für Verunsicherung
Die Diskussion um das sogenannte Heizungsgesetz der Bundesregierung sorgte bei Hausbesitzer:innen für viel Verunsicherung. Denn ursprünglich war geplant, ab 2024 den Einbau von neuen Heizungen, die nur Öl oder Erdgas verfeuern, nicht mehr zu erlauben. Sollte man also noch schnell eine neue Heizung für fossile Brennstoffe anschaffen, auch wenn diese absehbar immer teurer werden und das Klima schädigen? Oder doch auf eine Wärmepumpe setzen? Die Energieberatung lieferte unabhängige und sachgerechte Informationen und konnte so auch manche Ängste nehmen. In zahlreichen Vorträgen, Online-Seminaren, individuellen Beratungen und an Infoständen ging es um energetische Sanierung und die Vor- und Nachteile verschiedener Heizsysteme, aber auch um Photovoltaik und Steckersolar-Geräte. Energieberater Akke Wilmes: „Die Energiewende fängt bei den Menschen an. Das Heizen und die Warmwasserzeugung machen etwa 85 Prozent des Energieverbrauchs eines Privathaushalts aus. Daraus ergibt sich ein großes Sparpotenzial.“
Weiterführende Links:
www.verbraucherzentrale.nrw/wesel-jahresbericht2023
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