Einkommensüberprüfung bei Kindergeld entfällt
Im September 2011 haben Bundestag und Bundesrat dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Dies geschah relativ geräuschlos, was das Interesse der Medien betrifft.
Insgesamt beinhaltet das Gesetz 35 Vereinfachungen, die zumeist ab 2012 in Kraft treten.
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf den Wegfall der Einkommensüberprüfung für Kindergeld.
„Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das erspart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwändige Nachweise.
Eltern bekommen auch dann weiter Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.“
REGIERUNGonline
Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit ihrer zuständigen Kindergeldkasse in Verbindung. Weitere Informationen zur Steuervereinfachung finden Sie unter dem angefügten Link.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/12/2010-12-09-steuervereinfachung,layoutVariant=Druckansicht.html
Verfasst von: Hegemann, Bernhard / 30.11.2011
Autor:Friedel Görtzen aus Wesel |
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