Eigene Webseite erstellen - Rechtliche Anforderungen einer Webseite
Interessenten, die eine eigene Webseite aufbauen und betreiben wollen, müssen einige rechtliche Aspekte beachten. Die Interessenten müssen sich im Vorfeld über die rechtlichen Punkte informieren, damit sie beim Aufbau der Webseite alle Anforderungen mit einbinden können. Kommt es erst zu Abmahnungen, kann das schlimme Folgen haben. In Deutschland und Österreich können die Anwaltskosten der Abmahnung außergerichtlich an den Abgemahnten abgewälzt werden. Dies führte dazu, dass eine regelrechte Abmahn-Industrie entstehen konnte, die mit den ganzen Abmahnungen eine Menge Geld verdient und dazu auch alle Möglichkeiten nutzt.
Impressum auf Webseite
Wenn der Interessent eine kommerzielle Webseite betreiben möchte, ist es notwendig, ein Impressum einzubauen. Wird mit einer Webseite kein Geld verdient, kann auf das Impressum verzichtet werden. Bei kommerziell genutzten Webseiten reicht schon die Einbindung eines einzelnen Werbebanners. Dennoch empfiehlt es sich, ein rechtlich gültiges Impressum einzubauen, um:
- sich vor Abmahnungen zu schützen
- die Professionalität der eigenen Webseite nach außen tragen.
Texte und Bilder
Bei Bildern müssen die Interessenten auf folgende Aspekte achten:
- Bilder unterliegen einem Copyright
- dürfen nicht ohne Zustimmung des Fotografen verwendet werden (ansonsten Abmahnung durch Fotograf möglich).
Bei Texten ist es fast so ähnlich wie bei Bildern. Werden Texte von anderen Autoren auf der eigenen Webseite verwendet, können die Betreiber der Webseite rechtliche Probleme erhalten. Bei eigenen Texten und Kommentaren der Besucher muss genau auf die Ausdrucksweise und Wortwahl geachtet werden. Beleidigungen haben keinen Platz, denn sie sind strafbar. Es kann sogar passieren, dass Beleidigungen zur Anzeige gebracht werden.
Recht auf Datenschutz
Die Betreiber der Webseite müssen die Nutzer darauf hinweisen, wenn Daten gespeichert werden. Das kann auch automatisch geschehen, wenn beispielsweise:
- Tools von externen Anbietern (zum Beispiel Google Analytics, Twitter, Facebook) eingebunden werden
- eine Anmeldung für einen Newsletter angeboten wird.
Wird ein Newsletter angeboten, muss der Betreiber unbedingt das Double-Opt-In Verfahren verwenden. Das bedeutet:
- bei Abonnement des Newsletters muss der Wunsch in einer Mail bestätigt werden
- erst danach darf das Abonnement in die Liste eingetragen werden
- mit Double-Opt-In Verfahren bietet einen Beweis für die ausdrückliche Anforderung des Newsletters.
Vorsicht bei Verlinkung auf Webseiten
Wenn Webseiten verlinkt werden, die gegen das geltende Recht verstoßen, kann sich der Webseiten-Betreiber sogar strafbar machen. Es reicht schon aus, wenn der Interessent Links von Webseiten verwendet, die raubkopierte Inhalte zum Download anbieten. Der Betreiber der Webseite sollte die Links also regelmäßig überprüfen. Bei einer großen Webseite kann das schwierig sein. Wenn dem Betreiber aber ein Link auffällt, der gegen geltendes Recht verstößt, muss dieser sofort entfernt werden.
Markennamen
Der Betreiber der Webseite sollte sich den Domain-Namen sehr gut überlegen. Es darf kein Markenname verwendet werden. Allerdings ist es möglich,
- über Unternehmen zu schreiben
- über Marken zu schreiben
- Produkte vorzustellen
Bei der Verwendung von Logos müssen die Webseiten-Betreiber Vorsicht walten lassen. Auf der sicheren Seite sind sie, wenn vor der Verwendung um Erlaubnis gefragt wird.
Werbung
Schleichwerbung ist auf einer Webseite nicht erlaubt. Deshalb ist es wichtig, dass die Betreiber einer Webseite die Werbung auch als Werbung kennzeichnen. Ganz besonders Werbebanner müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Ebenso sind Affiliate-Links zu kennzeichnen. Ist dies nicht möglich, muss im Impressum ein Hinweis erfolgen, dass auf der Webseite Affiliate-Links verwendet werden.
Autor:Julia Rüther aus Wesel |
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