Tipps zum Tag der Zahngesundheit am 25. September
Damit die Zahnbehandlung nicht finanziell schmerzt
Gerade in der Zahnarztpraxis muss vieles selbst bezahlt werden. Aber eben nicht alles. Die Verbraucherzentrale NRW rät, Alternativen zu Behandlungsvorschlägen einzuholen, die Vorsorge zu nutzen und beim Zahnersatz mit dem Bonusheft Geld zu sparen. Geringverdiener:innen mit BAföG oder Sozialhilfe können die volle Kostenübernahme für Zahnersatz bei der Krankenkasse beantragen
• Geld sparen mit Patientenrechten:
Im Portal „Kostenfalle-Zahn“ der Verbraucherzentrale NRW bemängeln Patient:innen immer wieder, dass sie sich vorab nicht gut informiert fühlten über die Kosten einer Behandlung. Dabei ist die sogenannte wirtschaftliche Aufklärungspflicht gesetzlich vorgeschrieben (§ 630c BGB). Das heißt: Zahnärzt:innen müssen ihre Patient:innen über die voraussichtlichen Kosten einer privat zu zahlenden Behandlung aufklä-ren. Diese Aufklärung muss vor der Behandlung in Textform erfolgen. Zusätzlich haben Verbraucher:innen bei jeder Untersuchung oder Be-handlung das Recht auf eine umfassende, verständliche mündliche Be-ratung durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt. Dabei sollten alle As-pekte der Behandlung wie Kosten, Risiken, Nachsorge und insbeson-dere Alternativen genannt werden. Diese Beratung sollte vor allem bei umfangreichen Planungen mit Bedenkzeit und auf Augenhöhe erfolgen und nicht bereits liegend im Behandlungsstuhl. Vor allem sollten die günstigen Kassenleistungen zur Sprache kommen, die eine ausrei-chende zahnmedizinische Versorgung bieten. Bei privaten Kosten haben Patient:innen das Recht auf eine ordnungsgemäße Rechnung. Ohne Rechnung besteht keine Pflicht zur Zahlung.
• Geld sparen bei der Vorsorge:
Wer seine Zähne gesund erhalten will, sollte die Leistungen der gesetz-lichen Krankenkasse zur Vorsorge nutzen: Kinder haben ab dem 6. Le-bensmonat bis zum 6. Lebensjahr Anspruch auf insgesamt sechs Früh-erkennungsuntersuchungen. Kinderarztpraxen verweisen im gelben Kinderuntersuchungsheft darauf. Für Erwachsene ist eine Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr kostenlos, zudem einmal pro Jahr eine Zahnsteinentfernung und alle zwei Jahre eine Parodontitis-Früherkennung. Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung bieten viele Krankenkassen freiwillig als Satzungsleistung an.
• Geld sparen beim Zahnersatz:
Zahnersatz kann teuer werden. Doch es gibt stets mehrere Behand-lungsmöglichkeiten. Der Tipp von Karin Bordin von der Beratungsstelle in Wesel: Patient:innen sollten stets die Kosten einer preiswerten, einer mittleren und einer teuren Lösung erfragen. Das günstigste ist auch hier die Kassenleistung, die sogenannte Regelversorgung. Ebenso kann ein Preisvergleich bei anderen Zahnarztpraxen hilfreich sein oder eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse. Die übernimmt bei Kronen, Brücken und Prothesen nur einen Zuschuss, nämlich rund 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Menschen mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag diese Regelversorgung aber komplett bezahlt. Diese sogenannte Härtefallregelung gilt etwa für Empfänger:innen von Sozialhilfe, BAföG oder Grundsicherung im Alter. Zahnarztrechnungen können übrigens je nach Voraussetzung von der Steuer abgesetzt werden.
• Geld sparen mit dem Bonusheft:
Wer regelmäßige Kontrolluntersuchungen nachweisen kann, bekommt zusätzlich zum Festzuschuss einen Extrazuschuss von der Kranken-kasse. Ohne Bonus übernimmt die gesetzliche Krankenkasse rund 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Wer mindestens fünf Jahre lang einmal jährlich bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt war, erhält 70 Prozent der Kosten. Bei mindestens zehn Jahren sind es 75 Prozent. Das lohnt sich. Beispiel Einzelzahnlücke im Seitenzahnbereich: Der Zuschuss richtet sich finanziell nach der Standardlösung, einer Brücke aus Nicht-Edelmetall. Dafür sind 785,23 Euro als Gesamtkosten festgesetzt. Ohne Bonusheft zahlt die Kasse davon 471,14 Euro (60 Prozent), ein Fünf-Jahres-Bonus erhöht den Zuschuss auf 549,66 Euro (70 Prozent), nach zehn Jahren sind es 588,92 Euro (75 Prozent). Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr müssen für den Zu-schuss zweimal pro Jahr zur Untersuchung gehen. Das Bonusheft wird ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Wichtig ist ein Stempel pro Jahr, also ein lückenlos geführtes Bonusheft. Wer für dieses Jahr noch keinen Stempel hat, kann dies noch bis 31. Dezember nachholen.
Weiterführende Infos und Links:
Mehr zu Spartipps, Patientenrechten und Kassenleistungen unter www.kostenfalle-zahn.de/node/21083
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