Stadt Wesel informiert die Bürger
Corona-Virus: Wichtige Fragen und Antworten als FAQ zusammengestellt

Die Stadt Wesel informiert die Bürger und hat wichtige Fragen und Antworten rund die aktuelle Lage als FAQ zusammengestellt. | Foto: LK-Archiv
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Können weiterhin Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs eingekauft werden?

Ja, ausdrücklich nicht geschlossen sind unter anderem der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien und Geschäfte des Großhandels. Zudem dürfen die genannten Geschäfte bis auf weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen. Dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Haben alle Geschäfte in Wesel geöffnet?

Grundsätzlich müssen Einzelhändler ihre Verkaufsstellen schließen.

Geöffnet bleiben dürfen der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

In den geöffneten Geschäften sollen Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen getroffen, der Zutritt gesteuert und Auflagen zur Hygiene eingehalten werden.
Geschlossen sind weiterhin Amüsierbetriebe, Anbieter von Freizeitaktivitäten, Sportbetriebe und ähnliche Einrichtungen.

Weitere Informationen hier (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-pandemie-eindaemmung-soforthilfe

Bleibt die Gastronomie weiter geöffnet?

Kneipen, Cafés und Bars sind geschlossen.

Restaurants, Gaststätten und Hotels sind in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden.

Hotels dürfen nur ihre Übernachtungsgäste bewirten, wobei Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken verboten sind.

Gaststätten dürfen ausschließlich von 6 bis 15 Uhr und nur dann bewirten, wenn die Tische einen Abstand von mindestens 2 Metern zueinander haben, Hygienehinweisedes Robert-Koch-Instituts berücksichtigt und die Kontaktdaten der Gäste aufgenommen werden.

Private Familienfeiern oder öffentliche Events in gastronomischen Betrieben sind nicht erlaubt.

Abhol- und Lieferdienste sind ausdrücklich erlaubt und nicht von der Einschränkung der Öffnungszeiten betroffen.

Haben Spielplätze geöffnet?

Spiel- und Bolzplätze dürfen ab dem 18. März nicht mehr betreten werden. Die Einhaltung wird kontrolliert.

Haben der Bürgerservice und das Rathaus geöffnet?

Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ausnahme: Sie haben einen Termin.

Anliegen sollten möglichst per E-Mail, buergerservice@wesel.de, oder telefonisch, 0281/203-2700, geklärt werden.

Zum persönlichen Gespräch kann mit den jeweiligen Mitarbeitern ein Termin vereinbart werden. Terminvereinbarungen sind weiterhin wie gewohnt per Mail oder telefonisch möglich.

Zudem können zahlreiche Leistungen auf der städtischen Internetseite, www.wesel.de/rathaus-online/online-service, online beantragt werden. Dadurch ist der Gang ins Rathaus vielen Fällen nicht mehr notwendig.

Gibt es in Kitas Notgruppen und wie ist die Regelung diesbezüglich?

In Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege sind Notgruppen eingerichtet.
In Notgruppen aufgenommen werden Kinder, deren Eltern beide Personal „kritischer Infrastrukturen“ sind oder Alleinerziehende, die in einer solchen Berufsgruppe tätig sind.

Die Berufe hat das Land NRW festgelegt: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

Die Kinder werden in den Einrichtungen betreut, wo der jeweilige Betreuungsvertrag besteht.

Gibt es in Schulen Notgruppen und wie ist die Regelung dort?

In Schulen gibt es - entsprechend der Regelungen bei Kitas - Notgruppen bis zur Klasse 6. Ansprechpartner für Fragen ist die jeweilige Schulleitung.

Welche Regelungen gelten für Trauungen?

Bei Trauungen dürfen maximal 15 Personen anwesend sein.

Finden Veranstaltungen statt?

Alle Veranstaltungen sind bis zum 19. April verboten.
Für Veranstaltungen ab dem 20. April gibt es bisher keine Garantie, da sich die Erlasslage jederzeit ändern kann.

Bis wann gelten diese Regelungen?

Alle Regelungen gelten zunächst bis zum 19. April - analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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