BVW informiert: 2013: Änderung der Rundfunkgebühr

Ab 01.01.2013 ändert sich die Rundfunkgebühr: Jeder Haushalt zahlt 17,98 EUR pro Monat. Achtung: Die Umstellung erfolgt automatisch.

Auch Menschen mit Behinderung (Merkzeichen RF), die bisher gebührenbefreit waren bezahlen ab Januar 2013 dann 5,99 EUR pro Monat.
Diese Ermäßigung gilt auch für den in derselben Wohnung lebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner.

Auf Antrag kann diese Gebühr erlassen werden

Unter bestimmten, sehr streng gefassten Bedingungen ist eine Befreiung möglich, z.B.:

  * taubblind
  * Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB X
  * Grundsicherung im Alter
  * Sozialgeld
  * Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Antragsformulare gibt es

  * http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ermaessigung-und-befreiung.shtml
  * bei den zuständigen Behörden
  * wird zugeschickt bei bisheriger Befreiung

Der Antrag muss bis 28.02.2013 gestellt werden, wenn eine nahtlose Befreiung erfolgen soll. Hat die Behörde den Antrag positiv beschieden, wird die Befreiung rückwirkend ab 01.01.2013 erteilt.

Wer Leistung nach § 61 - 65 SGB XII bezieht, wird von der Rundfunkgebühr vollständig befreit.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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