Bundesnotarkammer: NEU: Zentrales Testamentsregister

Zum 01.01.2012 hat die Bundesnotarkammer ein Zentrales Testamentsregister eingerichtet. Es werden Verwahrangaben (z.B. Namen, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort des Testierenden und die Bezeichnung des verwahrenden Gerichts) zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden (Testamenten) registriert. Die Testamente selbst werden nicht gespeichert. Die Bundesnotarkammer erhebt für jede Registrierung eine Gebühr in Höhe von 18,00 Euro.

Jede testierfähige Person kann nach wie vor ein eigenhändiges Testament verfassen und es selbst zu Hause verwahren oder in die besondere amtliche Verwahrung eines Gerichts geben. Das verwahrende Gericht wird die Bundesnotarkammer darüber informieren. Angaben zu notarielle Testamente und Erbverträge übermitteln die beurkundenden Notare.
Die Standesämter teilen der Bundesnotarkammer alle Sterbefälle mit. So kann schnell festgestellt werden, bei welchem Gericht sich Testamente in Verwahrung befinden.
Zur Errichtung eines Testaments können sie sich von einem Notar ihres Vertrauens beraten lassen.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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