Betreuungsrechtliche Praxis
Betreuung in der Krise
Die persönliche Betreuung rechtlich betreuter Menschen wird durch die Corona-Pandemie nicht ausgesetzt. Allerdings sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln grundsätzlich zu beachten.
Die/Der rechtliche Betreuer*in muss die von ihr/ihm betreute*n Person*en, auch Heimbewohner*innen, regelmäßig aufsuchen und sich persönlich davon überzeugen, ob Unterstützungs- oder Vertretungsbedarf besteht. Dazu gehört insbesondere auch die Gesundheitssorge, auch wenn diese nicht zum Aufgabenkreis gehört. Bei Erforderlichkeit muss dem zuständigen Amtsgericht eine Erweiterung des Aufgabenkreises mitgeteilt werden.
Auch die Besprechungspflicht besteht weiterhin. Wichtige Angelegenheiten sind Entscheidungen z.B. über ärztliche Behandlungspläne, zu Vermögensfragen, über Behördenangelegenheiten, über Antrag auf Einwilligungsvorbehalt.
Der Betreuerverein Wesel e.V. wünscht: Bleiben sie weiterhin behütet und am besten daheim.
Autor:Neithard Kuhrke aus Wesel |
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