Bei Strom und Gas: Keine Haustürverträge abschließen (Tipp der Verbraucherzentrale)

Karin Bordin (links) und Ursula Möllmann | Foto: LK-Archiv
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Sie klingeln an der Haustür unter dem Vorwand, eine Energieberatung durchführen zu wollen, über neue Preise zu informieren oder Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Oder melden sich unaufgefordert am Telefon und überraschen mit der Nachricht, dass angesichts anstehender Gas- oder Strompreiserhöhungen der Stadtwerke oder anderer Grundversorger ein Anbieterwechsel ruck zuck und sorgenfrei echte Ersparnis bringt.

Die Verbraucherzentrale Wesel warnt: Mit solch unlauteren Anbahnungsmaschen sind unseriöse Direktvertriebler unterwegs, um Strom- und Gaskunden neue Verträge aufzudrängen. In der Verbraucherzentrale in Wesel suchen solchermaßen Überrumpelte dann rechtlichen Rat. Weil sie entweder feststellen, dass sie ungewollt bei einem neuen Gas- oder Stromlieferanten gelandet sind oder in einem Tarif stecken, der keineswegs so günstig wie von den Werbern behauptet ist.

„Niemals am Telefon oder an der Haustür zu schnellen Abschlüssen drängen lassen“, erläutern Karin Bordin und Ursula Möllmann, die in der Beratungsstelle an der Wilhelmstraße für die Energierechtsberatung zuständig sind: „Besonders hellhörig sollte man sein, wenn damit geworben wird, dass das Angebot nur bei sofortigem Vertragsabschluss gilt und damit zusätzlicher Entscheidungsdruck aufgebaut wird.“

Bedenkzeit verlangen sowie die Vertragsangaben und das Kleingedruckte in Ruhe lesen und Tarife genau vergleichen – so lautet die Empfehlung der Verbraucherzentrale in Wesel. Weil sie den grassierenden Überrumpelungsmaschen einen Riegel vorschieben will, ruft sie Weseler Bürgerinnen und Bürger auf, der Beratungsstelle „Drückermethoden“ mit Energielieferverträgen an der Haustür oder am Telefon zu melden.

„Unsere Juristen sammeln diese Beschwerden und werden dann gegebenenfalls rechtlich gegen unzulässige Praktiken vorgehen. In der Energierechtsberatung bieten wir zudem Hilfestellung im Einzelfall. So gilt bei Haustürgeschäften zum Beispiel ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, um sich vom Vertrag zu lösen“, erläutert Ursula Möllmann.

Die Energierechtsberatung kostet in der Regel 9 Euro und findet während der Öffnungszeiten statt.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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