AWO für Dich:Betreuung von Kindern mit Behinderung in Dinslaken und Wesel
Betreuung von Kindern mit Behinderung
Die Betreuung und Förderung in unseren heilpädagogischen und integrativen Gruppen, sowie in Maßnahmen der Einzelintegration
Das Postulat, dass das Kind im Mittelpunkt unserer Arbeit steht, gilt selbstverständlich ebenso wie unser Leitbild auch für die behinderten Kinder, die in unseren heilpädagogischen und integrativen Gruppen oder für Kinder, die im Rahmen der Einzelintegration betreut und gefördert werden.
Mit qualifiziertem pädagogischem und therapeutischem Personal können wir gezielt auf die individuellen Anforderungen der Kinder eingehen. Neben den individuellen Unterstützungen und Hilfen legen wir großen Wert auf das soziale, solidarische Miteinander, sowie auf eine der jeweiligen familiären Situation angepasste Elternarbeit.
Unser Anspruch ist es, die Kinder nicht über ihre Behinderung zu definieren, sondern sie mit ihrer Behinderung zu respektieren und zu fördern.
Der AWO Kreisverband Wesel e.V. bietet in verschiedenen Kindertageseinrichtungen alle gesetzlich vorgesehen Möglichkeiten der Betreuung behinderter Kinder an.
In allen Formen der Betreuung behinderter Kinder legen wir großen Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Frühförderstellen, SPZ, Therapeuten etc.) zum Wohle der Kinder.
Für alle Möglichkeiten gilt, dass die Kinder gem. §§ 53 ff. SGB XII (Eingliederungshilfe) anerkannt sind.
Vor einer Aufnahme ist die Zustimmung des zuständigen Jugendamtes, sowie die Zustimmung des Landesjugendamtes erforderlich, die die gesetzlichen Anforderungen prüfen.
Die Finanzierung wird nach anerkannten Voraussetzungen durch die Jugend- und Sozialhilfe sichergestellt.
Einzelintegration:
Hier können in Kindertageseinrichtungen bis zu drei behinderte Kinder betreut und gefördert werden. Die Einrichtung muss zum einen personell und räumlich so ausgestattet sein, dass eine entsprechende Betreuung gewährleistet werden kann; zum anderen muss eine Konzeption erstellt werden, die gezielt auf die einzelintegrative Maßnahme eingeht.
Nach entsprechender Prüfung des Raum- und Personalangebots sowie des Konzeptes kann das Landesjugendamt seine Zustimmung erteilen.
Mit der Aufnahme eines behinderten Kindes wird gem. KiBiZ die Gruppenstärke der aufnehmenden Gruppe reduziert um der besondere Betreuungssituation Rechnung zu tragen.
Durchführung derzeit in:
Gisela Klasen-Horak
Leiterin
Kontakt:
AWO Kindertagesstätte Im Hardtfeld
Im Hardtfeld 12
46539 Dinslaken
Autor:Maren Müller aus Wesel |
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