Autofahren ab 0.3 Promille ist strafbar / Polizei kontrolliert an den Narrentagen stärker als sonst

Feiern ist okay, Alkohol auch - anschließend fahren nicht! | Foto: LK-Archiv/Opfermann
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In der Karnevalszeit finden zahlreiche Prunksitzungen und andere Veranstaltungen statt, bei denen alkoholische Getränke konsumiert werden. "Die meisten Autofahrer, Kradfahrer und Fahrradfahrer haben sich darauf eingerichtet, dass die Polizei zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch die Einhaltung der Alkoholgrenzwerte streng überprüfen werden", heißt es in einer Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde.

Bei diesen Kontrollen, die nicht nur zur Nachtzeit, sondern auch tagsüber durchgeführt werden, kontrollieren die Polizistinnen und Polizisten auch auf sogenannten "Schleichwegen". Ebenfalls wird die Polizei Fahrzeugführer überprüfen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Drogeneinfluss stehen. Trotz aller Aufklärungsbemühungen gilt bei einigen uneinsichtigen ahrzeugführern das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss scheinbar immer noch als Kavaliersdelikt.

Viele Verkehrsteilnehmer sind sich zudem nicht bewusst darüber, dass sie sich bereits mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille strafbar machen können, wenn es infolge des Alkoholkonsums zu Ausfallerscheinungen, verkehrswidriger Fahrweise oder gar zu einem Unfall kommt. Weiterhin unterschätzen Viele die Gefahren von Restalkohol im Blut. Autofahrer setzen sich oftmals morgens nach einer durchfeierten Nacht mit viel Alkohol und wenig Schlaf hinters Steuer, ohne zu bedenken, dass der Körper den Alkohol noch nicht vollständig abgebaut hat.

Die Polizei im Kreis Wesel weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die möglichen Folgen hin. Neben dem oft mehrmonatigen Führerscheinentzug, einem Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren können auch gerade nach Verkehrsunfällen hohe Schadensersatzforderungen auf Betroffene zukommen. Zudem droht oft auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein dafür Voraussetzung ist.

Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol am Steuer am Straßenverkehr teilzunehmen. Selbst wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen! Haben Sie Alkohol getrunken, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.
Daher rät die Polizei: Entweder - Oder!

In diesem Sinne wünscht die Polizei im Kreis Wesel allen "Jecken" sichere und unfallfreie Karnevalstage!

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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