Auch Azubis in der Gastronomie haben Anspruch auf Weihnachtsgeld

Ein Knochenjob! | Foto: NGG

Azubis in Hotels und Gaststätten im Kreis Wesel haben Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) klargestellt. Viele Hotel- und Restaurantchefs hätten sich bislang um die Sonderzahlung zum Jahresende gedrückt. Diese sei jedoch rechtlich verbindlich und damit mehr als ein „Dankeschön-Geschenk“ der Arbeitgeber.

„Vom Nachwuchs-Koch bis zur angehenden Restaurantfachfrau im Service sollten alle Azubis ihre November-Abrechnung genau prüfen. Denn mit dieser Überweisung muss auch das Weihnachtsgeld auf dem Konto sein“, sagt Hans-Jürgen Hufer. Andernfalls, so der Geschäftsführer der NGG Nordrhein, müsse der Ausbildungsbetrieb im Dezember oder Januar „nachzahlen“. Das gelte für alle Gastro-Azubis – von der Restaurantküche bis zur Hotelrezeption.

Das Weihnachtsgeld betrage eine halbe Azubi-Vergütung. Für eine angehende Kellnerin im zweiten Ausbildungsjahr seien dies immerhin rund 355 Euro. Ein Koch im dritten Ausbildungsjahr bekommt sogar 403 Euro. Anspruch haben, so die NGG, alle Azubis die in der Gewerkschaft sind und mindestens ein Jahr im Ausbildungsbetrieb arbeiten. Derzeit sind bei der Arbeitsagentur rund 260 Azubis im Gastgewerbe im Kreis Wesel registriert.

Hotline

Zu Fragen rund ums Weihnachtsgeld und zur Ausbildungsvergütung hat die NGG eine Hotline eingerichtet:
040 / 3 80 13 - 255 (Stichwort „Azubi-Infos“). Das Beratungstelefon ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr geschaltet.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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