Ans Bett festgebunden
Eine voll mobile schwer behinderte 80jährige Bewohnerin eines Pflegeheimes sollte nachts circa 12 Stunden am Bett festgebunden werden mit der Perspektive, dass das bis ans Ende ihrer Tage so bleiben würde. Sie benötigt umfassendere Hilfe, als ein Pflegeheim zur Verfügung stellt. Ein Sozialhilfeträger hatte im Rahmen der beantragten Eingliederungshilfe eine nächtliche Sitzwache abgelehnt, weil die Betroffene bereits Hilfe zur Pflege erhält, deswegen könnten ergänzende Hilfen nicht gewährt werden. Dagegen hatte die Betroffene durch ihren rechtlichen Betreuer Beschwerde eingelegt.
Das Landessozialgericht Stuttgart hat am 19.3.2012 die Entscheidung des Sozialgerichtes Freiburg vom 15.12.2011 bestätigt, nach der ein Sozialhilfeträger verpflichtet wurde, eine persönliche Nachtwache für die Bewohnerin des Pflegeheimes zu finanzieren. Betroffene dürfen danach nicht auf billigere Alternativen verwiesen werden.
Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen für die gerichtliche Genehmigungsfähigkeit jedenfalls drastischer Fixierungsmaßnahmen haben. Wenn die Fixierung und damit ein schwerer Eingriff in die Grundrechte durch eine persönliche Sitzwache oder eine ähnliche Maßnahme vermieden werden kann, dann dürfte die Genehmigung nicht mehr zulässig sein, so auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von März 2011.
Autor:Neithard Kuhrke aus Wesel |
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