Ambulante Therapie bei Sucht zukünftig möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Pressemitteilung am 14. April 2011 mitgeteilt:

Ambulante Psychotherapie bei Suchterkrankungen künftig ausnahmsweise auch ohne Abstinenz möglich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte.

Das bedeutet für viele betroffene Patienten eine große Hilfestellung, um aus dem Kreis der Abhängigkeit herauszukommen.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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