Abzocke am Telefon und Lastschriftbetrug
„Abgefragt, abgebucht, abgezockt - (be)trügerische Gewinne“ war Thema des Weltverbrauchertages. Infos darüber, wie Betroffene „auf dubiose Dienste von Abo-Abzockern nicht hereinfallen und was sie im Fall einer unzulässigen Kontoabbuchung tun können.“, gab den Rat suchenden Ursula Möllmann von der Weseler Verbraucherberatung an der Wilhelmstraße gemeinsam mit Kriminaloberkommissar Markus Köpper.
Wichtig sei es, niemals persönliche Daten an unbekannte Dritte weiter zu geben und auch keinerlei Zusagen am Telefon zu machen, so der Rat. Eine unerlaubte Kontoabbuchung sollte auf jeden Fall zur Anzeige gebracht werden. „Auch für zehn Euro lohnt sich der Gang zur Polizei.“, ermuntert Köpper Betroffene. Eine Sechs-Wochen-Frist zum Widerspruch gelte nur, „wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Stellen Sie bei der Kontrolle Ihrer Kontobestände fest, dass unerlaubt per Lastschrift Geld abgebucht wurde, können Sie immer und kostenfrei widersprechen.“, so die Info. Das Widerspruchsrecht gelte 13 Monate nach Feststellung gegenüber dem Geldinstitut oder der Bank.
Auch Telefonrechnungen sollten sofort auf vertraglich vereinbarte Leistungen hin kontrolliert werden.
Dem Landeskriminalamt NRW sind über 16000 Geschädigte, davon etwa die Hälfte Senioren (Alter 60+) bekannt.
"Das unglaubliche Glück" zu gewinnen hatte auch Sabine Justen:
http://www.lokalkompass.de/duisburg/leute/nur-nicht-narren-lassen-d47520.html
Autor:Helena Pieper aus Wesel |
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