Abschied in Würde - vor- und nachsorgende Betreueraufgaben
Jeder Mensch reagiert anders wenn das Leben seinem Ende zu geht. Informativ für Angehörige, Pflegende, Ärzte und Betreuer wäre eine Patientenverfügung, die die Wünsche des Betreuten zum Ausdruck bringt. Aber auch wenn der Patientenwille nicht schriftlich festgelegt wurde, hat sich der Betreuer, mit entsprechendem Aufgabenkreis, nach dem mutmaßlichen Willen des Betreuten zu richten.
Der Betreuerverein Wesel führt zu diesem sensiblen Thema eine Veranstaltung durch. Referentin ist Heike Askari, Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin. Der Vortrag befasst sich mit den Aufgaben eines Betreuers zum Ende einer Betreuung durch den Tod des Betreuten. Was kann bei einem nahen Tod schon vorbereitet werden, was ist beim Eintritt des Todes zu beachten.
Außerdem werden Angehörigen, Betreuern und Pflegenden allgemein Tipps und Hilfen gegeben, was im Todesfall zu erledigen ist.
Anschließend ist reichlich Zeit um auf spezielle Fragen und Probleme der Zuhörer einzugehen.
Termin:
Mittwoch, 21. Oktober 2015, Beginn 18 Uhr
Senioren-Begegnungsstätte „Im Bogen“
Pastor-Janßen-Str. 7 in Wesel
(gegenüber dem Marien-Hospital Wesel)
Kontakt:
info@betreuerverein-wesel.de
Autor:Neithard Kuhrke aus Wesel |
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