Erste Lieferung von 600 Impfdosen
Ab sofort angepasste Omikron-Impfstoffe im Kreis Wesel

Die neuen, angepassten Impfstoffe im Kreis Wesel werden seit dem 27. September verimpft. | Foto: Carsten Walden
  • Die neuen, angepassten Impfstoffe im Kreis Wesel werden seit dem 27. September verimpft.
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Entsprechend des Beschlussentwurfs zur 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut mit Stand 20. September 2022 werden die neuen an die Omikron Varianten BA 1, 4 und fünf angepassten Impfstoffe im Kreis Wesel seit Dienstag, 27. September, verimpft.

Der Kreis Wesel erhält in einer ersten Lieferung 600 Impfdosen. Der Impfstoff wird wie folgt eingesetzt: Auffrischungsimpfungen ab 12 Jahren sind vorzugsweise mit einem der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten Impfstoffe durchzuführen.

Indikationsstellung 

Hinsichtlich der Indikationsstellung für Auffrischungsimpfungen verweist die STIKO auf ihre 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. Demnach ist eine zweite Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen indiziert:

  • Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von fünf Jahren 
  • Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt 
  • Personen im Alter ab 60 Jahren 
  • Personen im Alter ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

Die Auffrischungsimpfung

Die Durchführung darüberhinausgehender Auffrischungsimpfungen – wie eine zweite Auffrischungsimpfung bei gesunden Menschen unter 60 Jahren oder eine dritte Auffrischungsimpfung bei Menschen ab 60 Jahren – kann jedoch aufgrund einer schlechten Immunreaktion bei besonders gefährdeten Personen (beispielsweise Hochaltrige) sinnvoll sein. Aufgrund der erforderlichen ausführlichen Anamnese sind diese Impfungen jedoch grundsätzlich in Arztpraxen durchzuführen.

Die Auffrischungsimpfung sollte im Abstand von mindestens sechs Monaten zu einer vorherigen SARS-CoV-2-Impfung oder -Infektion verabreicht werden.

Bisherige Impfstoffe

Auch die bisherigen Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie sich nach Auffassung der STIKO in der gesamten Pandemie bewährt haben und unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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