Planbare Behandlungen verschieben
Ab Oktober (2020) mehr Zuschuss beim Zahnersatz

Foto: Honorarfreie Verwendung des Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW

Ob Krone, Brücke oder Prothese: Zahnersatz kann teuer werden. Je nach Material, Art und Umfang der Versorgung fallen bei Behandlungen schnell vierstellige Kosten an. Anders als bei vielen anderen ärztlichen Leistungen müssen Patienten bei Zahnsanierungen einen hohen Eigenanteil leisten. Ab 1. Oktober bekommen gesetzlich Krankenversicherte für Zahnersatz jedoch mehr Geld von der Krankenkasse. „Der sogenannte Festzuschuss wird von 50 auf 60 Prozent erhöht. Es kann sich also lohnen, mit einer Behandlung bis dahin zu warten“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt, was für einen Aufschub spricht und wie man ihn für eine optimale Zahnbehandlung nutzt:

• Höherer Kassenzuschuss: Ab 1. Oktober 2020 wird der Kassenzuschuss von 50 auf 60 Prozent angehoben Das heißt: Patienten erhalten dann mehr Geld für die Kosten bei der Regelversorgung von ihrer Krankenkasse. Als Regelversorgung wird die von allen gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Zusätzliche Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken oder ein Goldinlay müssen weiterhin aus eigener Tasche bezahlt werden.

• Bonus obendrauf:
Wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält ab Oktober zudem einen höheren Bonus. Dann steigt der Kassenzuschuss von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft.

• Vorteil nutzen: Die Gelegenheit ist günstig: Wer nicht an akuten Schmerzen leidet, die einen sofortigen Zahnersatz erfordert, für den kann es sich lohnen, mit einer planbaren Behandlung bis Oktober oder später zu warten.

• Rechenbeispiel: Eine Brücke für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich schlägt bei der Basisversorgung aus Nicht-Edelmetall mit rund 750 Euro zu Buche. Der Zuschuss für diesen Zahnersatz steigt ab Oktober von 375 auf 450 Euro, mit Bonusheft auf bis zu 562 Euro (Beträge gerundet). Geringverdiener erhalten auf Antrag die Regelversorgung ganz ohne Zuzahlung. Bei einer Keramikbrücke oder einem Implantat erhöht sich der Eigenanteil deutlich, denn der Zuschuss bleibt gleich, aber die Gesamtkosten können auf circa 1.500 oder 3.500 Euro steigen.

• Geplantes Vorgehen:
Patienten sollten sich vor einer Behandlung ausführlich über die Leistungen der Regelversorgung erkundigen. Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten über alle Alternativen aufzuklären. Dazu gehört auch die kostengünstige Regelversorgung. Wer unsicher ist, sollte außerdem vor großen Zahnersatzeingriffen eine zweite Meinung einholen und keine Behandlung ohne Kostenvoranschlag beginnen. Bei Zahnersatz ist ein Heil- und Kostenplan mit genauer Auflistung des Eigenanteils und einem Hinweis auf die Regelversorgung Pflicht.

Antworten zu Kosten und Patientenrechten beim Zahnersatz bieten 23 örtliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW an – bis auf Weiteres ausschließlich telefonisch oder per E-Mail. Kontaktdaten im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsberatung. Weitere Informationen finden Ratsuchende auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW unter www.kostenfalle-zahn.de.

Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

Webseite von Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW)
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