WUSSTEN SIE SCHON...
...,…, dass viele Mittel gegen Reizdarm-Beschwerden gar nicht zugelassen sind?

Foto: Honorarfreie Verwendung des Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW
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Ob von Kijimea, Doppelherz oder Liadin: Präparate, die gegen das Reizdarmsyndrom helfen sollen, gibt es viele auf dem Markt. Was viele nicht wissen: Diese sind häufig gar nicht als Arzneimittel zugelassen, sondern werden lediglich als Medizinprodukte in den Verkehr gebracht. Rein rechtlich gesehen sind die Kapseln daher enger mit Kondomen (ebenfalls Medizinprodukt) verwandt als mit Kopfschmerztabletten (Arzneimittel). Dies erspart den Herstellern ein strenges Zulassungsverfahren, in dem die versprochenen Wirkungen gegenüber einer staatlichen Stelle wissenschaftlich nachgewiesen werden müssten. Gleichzeitig haben Medizinprodukte für Pharma-Unternehmen den Vorteil, dass sie - anders als etwa bei Nahrungsergänzungsmitteln - mit Krankheitsbezug beworben werden dürfen. Ein Zustand, den die Verbraucherzentralen kritisch sehen.

Mehr zu Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel unter https://www.faktencheck-gesundheitswerbung.de

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Autor:

Karin Bordin (Verbraucherzentrale NRW) aus Wesel

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