"Zum Wohl der Kinder" oder wann sind Kinder in Not?

Kleiner Austausch über den rechten Weg!

An anderer Stelle wird hier im LK über Schutzmaßnahmen für Kinder diskutiert. Dieser Bericht möchte einen Gegenpol und keinen Kommentar darstellen.

Ausgangslage

Nach IT.NRW (Information und Technik Nordrhein-Westfalen) gab es im Jahre 2011 im gesamten Kreis Wesel (Kreisjugendamt und die Jugendämter Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel [Stadt]) 156 Inobhutnahmen (davon erfolgten 37 auf eigenem Wunsch der Kinder und 119 wegen Gefährdung des Kindeswohls). Im Jahre 2004 waren es 67 Inobhutnahmen (davon 22 auf eigenem Wunsch und 45 wegen Gefährdung).
Um sich intensiv mit dem Thema "Inobhutnahmen" auseinandersetzen zu können, wäre zunächst eine saubere Statistik erforderlich. Nur ein Beispiel: Der Kreis Wesel erklärt, dass das Kreisjugendamt im Jahre 2010 33 Inobhutnahmen hatte. Wie viel es in 2011 gab, bleibt unerwähnt. Vielleicht sollte hier noch mal nachrecherchiert werden, denn offensichtlich sind 162 Inobhutnahmen in 2011 durch das Kreisjugendamt falsch.

Neuer Ansatz

Inobhutnahmen sind "andere Aufgaben" der Jugendämter und in § 42 SGB VIII geregelt. Der Rechtsanspruch des Schutzes der Kinder steht bereits im Grundgesetz: "Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen." (Art. 6 Abs. 3 GG)
Interessant wäre auch, wie viele Ergänzungs-Pflegschaften nach § 1909 BGB eingerichtet wurden? Denn "Wer unter elterlicher Sorge .. steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern .. verhindert sind, einen Pfleger." Hierbei handelt es sich um einen Anspruch auf "nicht-elterliche Ersatz-Sorge". Zudem besteht die Chance, dass die Kinder in der Familie bleiben.

Sozialpädagogische Vorsorge

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes und der Jugendämter im Kreis gibt es eine Reihe von vorbildlichen ambulanten Angeboten und Hilfen. Das Problem wird sein, benachteiligte Familien davon zu überzeugen, diese Dienste anzunehmen.
Inobhutnahmen sind vorläufige Schutzmaßnahmen und sicher teilweise eine starke emotionale Belastung für alle Beteiligten, deshalb ist es wichtig, Familienunterstützung ganz früh anzusetzen. Ein Modell hierzu wäre das System der Familienhebammen. Eine weitere, schon seit vielen Jahrzehnten geforderte Vorsorgemöglichkeit, wäre die Einführung des Unterrichtsfachs Erziehung an allen weiterführenden Schulen.

Die Forderung nach einer Anpassung der Gemeindefinanzierung ist sicher berechtigt, aber dabei besteht immer die Gefahr, dass dringend benötigte Gelder in andere Kanäle versickern.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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