Wohnbaupolitik anpassen
Wohnbedarf berücksichtigen

Per 11.02.2021 erhielt die Bürgermeisterin der Stadt Wesel, U. Westkamp nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen U. Gorris:

Bauleitplanung als Instrument kommunaler Wohnungspolitik
Wohnbedarf in der Bauleitplanung berücksichtigen

Antrag für den Ausschuss für Stadtentwicklung

Sehr geehrte Frau Westkamp,

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Wesel zu beschließen: Den Nachholbedarf an Neubau von Wohnungen im Mietwohnungsbau, im öffentlich geförderten
Wohnungsbau und für Personen mit besonderem Wohnbedarf gerecht zu werden, soll in der Bauleitplanung zukünftig stärker von planungsrechtlichen Instrumenten Gebrauch gemacht werden.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, hierzu Leitlinien zu erarbeiten und diese dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Bauleitplanung als Instrument kommunaler Wohnungspolitik

Die Errichtung von Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung ist ein wichtiges
Handlungsfeld der Kommunen. Es besteht nach wie vor — auch in Wesel — ein Nachholbedarf an bezahlbaren Mietwohnungen, insbesondere von öffentlich geförderten Wohnungen und
Wohnungen für Personen mit besonderem Wohnbedarf. Die Akteure auf diesem Handlungsfeld sind in erster Linie private Bauherren*innen sowie Wohnungsbaugesellschaften. Die Kommune hat nur indirekten Einfluss auf dieses Geschehen.
Sie kann aber auf die Investitionspolitik des Wohnungsunternehmens, an dem sie die Mehrheitsbeteiligung hält, Einfluss nehmen, dass mehr Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen. Sie kann bei den übrigen privaten Unternehmen und Bauwilligen dafür werben, in diesen Bereich zu investieren und bei der Antragstellung auf Wohnungsbaumittel, die beim Kreis angesiedelt sind, unterstützen. Und sie kann darauf achten, dass das vom Land bereitgestellte Mittelkontingent im ausreichenden Umfang der Kommune zugeteilt und auch ausgeschöpft wird der Kommune steht aber auch mit der Bauleitplanung ein planungsrechtliches Instrumentarium zu Verfügung, den Wohnungsbau für diesen Bedarf zu lenken.

Ziele:

  • Es sollte künftig keine Ausweisung von reinen Einfamilienhausgebieten mehr geben, sondern eine Mischung von Gebäudetypen durch geeignete Festsetzungen in Bebauungsplänen ermöglicht werden.
  • Das bedeutet, dass in neuen Wohngebieten neben Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern auch die Errichtung von Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden soll.
  • Darüber hinaus soll die Kommune durch Bereitstellung von genügend Wohnbauland dazu beitragen, dass zügig Wohnraum geschaffen werdend kann — im Rahmen dessen, was nach den regionalplanerischen Vorgaben möglich ist.

Zur Erreichung wohnungspolitischer Ziele wie bezahlbarer Wohnraum, barrierefreies Wohnen, Mehrgenerationenwohnen, altersgerechtes Wohnen, Wohnen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, Wohnen für Singles, Beseitigung von städtebaulichen Missständen (Leerstand) stehen verschiedene planungsrechtliche Instrumente zu Verfügung:

  • Festsetzung von Wohngeschossen (S 7 BauNVO)
  • Festsetzung von Flächen für sozialen Wohnungsbau (S 9 (1) Nr. 7 BauGB)
  • Festsetzung von Flächen f. Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf 9 (1) Nr. 8 BauGB)
  • Städtebauliche Verträge (S 1 1 BauGB)
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§ 165 ff. BauGB)
  • Baugebot (S 176 BauGB).

Diese Instrumente sollten künftig stärker Anwendung finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Gorris
Fraktionssprecher

Autor:

Ulrich Gorris/ Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wesel aus Wesel

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