Wie stehen Sie zum Thema "Sicherheitsverwahrung"?
An dieser Thematik scheiden sich die Geister: Im Januar 2010 verfügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass verurteilte Sexualstraftäter nach ihrer Haftstrafe nicht mehr in eine Sicherherheitsverwahrung genommen werden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man als Bürger einer beliebigen Stadt mit so einem Vorgang konfrontiert wird, ist nicht so gering wie viele vielleicht glauben.
Jüngstes Beispiel: Wesel. Dort bereitet sich die Kreispolizeibehörde auf die Beobachtung eines Sexualtäters vor. Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, wird "der Mann aus der Haft entlassen und hat sich eine Geburtstadt als Wohnsitz ausgesucht".
Nähere Angaben seien weder von der Kreispolizei noch vom Landgericht, der Staatsanwaltschaft Duisburg oder vom Landeskriminalamt gemacht worden.
Die Tagespresse spricht von einer "höchst aufwändigen Aktion, die kaum unbemerkt bleiben wird". 16 Beamte sollen zur Beobachtung des Mannes eingesetzt werden, "möglicherweise rund um die Uhr". Mutmaßlich solle es sich um einen knapp 40 Jahre alten Mann handeln, der nach Verbüßung einer achtjährigen Haftstrafe frei kommt.
Laut Presseberichten soll der Verurteilte in Gelsenkirchen zusammen mit einem Komplizen eine 14-Jährige mehrfach vergewaltigt haben.
Von "weiteren 67 Fällen" ist die Rede. Der Mann gelte als "nicht therapierbar".
Eine Sicherheitsverwahrung sei jedoch im Urteil seinerzeit nicht vorgesehen gewesen.
Die Vorbereitung der Polizei sei Bestandteil des aktuellen Programms "Kurs NRW" (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern) der Landesregierung.
Polizeipressesprecher Jürgen Müller wird mit der Äußerung zitiert: "Wir müssen einerseits die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren, andererseits für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen."
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Zusatz-Infos:
Das neue Urteil zur Sicherungsverwahrung besonders gefährlicher Straftäter ist von den Ländern mit Erleichterung begrüßt worden. Die dadurch gewonnene Zeit könne vom Gesetzgeber genutzt werden, um neues Recht zu schaffen, sagten mehrere Justizminister. Der Bundesgerichtshof lehnt eine automatische Entlassung nach zehn Jahren Sicherungsverwahrung ab. Die Gerichte müssten vielmehr prüfen, ob vom Betroffenen eine hochgradige Gefahr ausgehe. In solchen Fällen dürfe die Sicherungsverwahrung auch nach Überschreiten der Zehn-Jahres-Frist fortgesetzt werden.
Quelle: dpa, 12. November 2010
Der Bundesrat hat eine Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher beschlossen. Das neue Gesetz beinhaltet auch Maßnahmen für Täter, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eigentlich freigelassen werden müssen. Diese sollen möglichst in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Auch gibt es dann die Möglichkeit, Freigelassene mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.
Quelle: dpa, 17. Dezember 2010
Autor:Dirk Bohlen aus Hamminkeln |
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