Jugendschöffenwahl – Bewerbungsfrist bis März!
Wer unbescholten und zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, kann sich jetzt bewerben!

Foto: Hermann Traub/pixabay
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Der Kreis Wesel sucht Interessierte für die Wahl als Jugendschöffen. Wer in Alpen, Sonsbeck, Xanten, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Hamminkeln oder Hünxe wohnt, zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, keine strafrechtlichen Verurteilungen aufweist und erzieherisch erfahren ist, kann sich bewerben.

Der Kreis Wesel legt den Gerichten Vorschlagslisten vor, über die endgültige Berufung entscheidet ein gewählter Ausschuss bei den Gerichten. Die Meldefrist endet am 31.03.2023.

Rückfragen beantwortet Sandra Baumhove-Kampen 0281/207 2443, Fachdienst wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe.

Weitergehende Informationen und Bewerbervordrucke sind zu finden unter
https://www.schoeffenwahl.de und https://www.schoeffen-nrw.de/schoeffenwahl.html.

Foto: Hermann Traub/pixabay
Foto: Pixabay
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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