Wer darf sich gegen die BETUWE wehren?

Foto: Gerd Altmann/pixelio.de
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Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Bahn im Zuge des Klimaschutzes das hohe Gütertransport-Aufkommen weg von der Straße auf die Schiene bringen bzw. auf der Schiene lassen will. Aber dadurch dürfen die Lebensqualität der Menschen, die an der Linie leben, nicht wesentlich beeinträchtigt oder ganze Stadtbilder verunstaltet werden. Insofern sollten die Vertreter der Kommunen als unsere gewählten Vertreter nochmals prüfen lassen, ob ihre Grundsatzklage nicht doch Aussicht auf Erfolg haben könnte. Auch die persönlichen Einzeleingaben für eventuell eintretende gesundheitlichen und materiellen Schäden sind wichtig. Das gilt nicht nur, wenn man direkt an der BETUWE lebt.
Schon Kaiser Wilhelm hatte vorhergesagt, dass die Bahn keine Zukunft hat, weil er selber Pferdeliebhaber war. Nun, es ist anders gekommen. Wir müssen heute unsere Vorstellungen vorantreiben - für uns und unsere Nachkommen. Vor über fünf Jahren hatte ich in einem Leserbrief ausgedrückt, dass ich nur die Möglichkeit sehe, eine Tunnelung oder Troglage für die Schienen zu schaffen bzw. die Bahn zu bitten, gfs. mit gerichtlicher Hilfe, Schienen für die BETUWE fernab von Städten und Gemeinden an der Autobahn A3 entlang zu legen. An dieser Einsicht hat sich bis heute nichts geändert. Insofern können die kleinschrittigen Erfolge nicht ganz geteilt werden. Zum Glück haben wir am Niederrhein noch etwas Platz für bessere Pläne.
Viele Menschen beschäftigt Zukunftsgestaltung, also fangen wir an uns zu wehren.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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