VWG kontert Kritik von FDP und Landrat Dr. Müller

Die VWG-Kreistagsfraktion reagiert auf die Kritik von FDP-Fraktionsvorsitzenden Dahms und dem Landrat, der Vorschlag der Enteignung sei verfassungswidrig bzw. abwegig:

Es sei schon erstaunlich, so VWG-Fraktionsvorsitzender Martin Kuster, dass mit Herrn Dahms ein Fraktionsvorsitzender der Juristenpartei FDP schon die deutschen Grundrechte nur fragmentarisch kenne. So sei ihm offenbar nur der erste Absatz des Artikels 14 des Grundgesetzes geläufig, mit dem tatsächlich grundsätzlich Privateigentum gewährleistet wird. Bis zum 3. Absatz sei Dahms bei der Lektüre des wichtigsten Teils der deutschen Verfassung offenbar noch nicht gelangt: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. (...) Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen." Für die öffentliche Hand gehörten Enteignungen insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen zum Tagesgeschäft, wie z. B. beim Neu- und Ausbau von Verkehrswegen. Exakt eine derartige öffentliche Maßnahme liege bei der Erweiterung des Hafens Emmelsum vor.

Übrigens, so Kuster, erlaube das Bergrecht, das genau auf dieses Grundrecht zurückgreift, Kiesfirmen wie Hülskens, durch Enteignungen und enteignungsgleiche Eingriffe an fremde Grundstücke zu gelangen, um Nassauskiesungen durchzuführen und nach dem Abbau eine für immer wirtschaftlich unbrauchbar gewordene Fläche zu hinterlassen. Landwirte könnten davon ein Lied singen. Darum sie, so die VWG, völlig unakzeptabel, dass Hülskens nun offensichtlich selbst zur Veräußerung seiner Grundstücke zum Wohle der Allgemeinheit nicht bereit ist.

Noch erstaunlicher sei die Aussage des Landrats, die VWG-Forderung sei völlig "abwegig". Kuster ist gespannt, wie er diese Presseäußerung im Kreistag sachgerecht erklären wird. Falls Landrat und Dahms seinem Zitat aus dem Grundgesetz nicht trauen sollten, werde er vorsichtshalber ein Exemplar des Grundgesetzes zu dieser Sitzung mitbringen.

Autor:

Martin Kuster aus Voerde (Niederrhein)

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