VWG: Häfenkooperation droht Desaster, Hülskens soll verkaufen

Die Kreistagsfraktion der Vereinigten Wählergemeinschaften (VWG) befürchtet, dass die Häfenkooperation zu einem Desaster werden könnte. Schon beim Beschluss der Verträge zur Einbindung der bestehenden Häfen in die neue Hafengesellschaft hatte die VWG-Kreistagsfraktion davor gewarnt, dass diese mit zu heißer Nadel gestrickt wurden und darum unüberschaubare Risiken ins sich bergen. Als einzige Fraktion im Kreistag hatte die VWG darum geschlossen gegen diese unausgegorenen Verträge gestimmt. Nur einige Wochen später musste die vom Landrat Dr. Müller geführte Verwaltung zugeben, dass die vertraglich geregelte Zusammenführung zu enormen steuerlichen Mehrbelastungen führen würden. Es seien laut Kämmerer Giesen "kleinere vertragliche Anpassungen" notwendig, um diese Mehrausgaben zu verhindern. Darum wurde eine außerordentliche Kreistagssitzung am kommenden Dienstag anberaumt, in der die überarbeiteten Verträge beschlossen werden sollten. 5 Tage vor dieser Sitzung muss der Landrat nun in der Druckvorlage kleinlaut zugeben, dass die Vertragsanpassungen nicht "belastbar abgeschlossen" sind und darum noch kein Beschluss gefasst werden kann.

Beschlossen werden soll in dieser Sitzung dagegen, dass Hülskens Gesellschafter des DeltaPorts wird und einen Sitz im Aufsichtsrat erhalten soll - als Gegenleistung für ihre Grundstücke, die zur Westerweiterung des Hafens Emmelsum benötigt werden. Lächerlich sei laut VWG-Kreistagsfraktion, dass nach dem Willen der Verwaltung dieser Punkt nichtöffentlich beraten und beschlossen werden soll. Ließ, so VWG-Fraktionsvorsitzender Martin Kuster, der Landrat doch selbst bereits Mitte Dezember 2012 stolz in der Presse verkünden, dass dieser Kompromiss gefunden worden sei - noch bevor überhaupt Kreistag und Gesellschafterversammlung des DeltaPorts darüber beschlossen haben. Die VWG-Kreistagsfraktion werde den Verwaltungsvorschlag nicht mittragen. Es handele sich um eine völlig überzogene Forderung der Kiesfirma, mit einem Mini-Gesellschaftsanteil, den sie durch Einbringung der für sie nicht betriebsrelevanten Grundstücke erhalten würde, im Aufsichtsrat vertreten sein zu wollen. Die VWG-Kreistagsfraktion wird dagegen beantragen, dass der Kreis eine Enteignung der Grundstücke einleitet, weil sie aus verkehrstechnischen Gründen einen dem Allgemeinwohl dienenden Zweck innehaben, wenn Hülskens nicht bereit sein sollte, die notwendigen Grundstücke gegen einen gerechtfertigten Preis zu verkaufen. Nach Überzeugung der VWG-Kreistagsfraktion müsse die neue Hafengesellschaft in rein kommunaler Hand bleiben. Zudem müsse verhindert werden, dass einzelne Unternehmer zum eventuellen Nachteil von Mitbewerbern an Insiderwissen aus der neuen Hafengesellschaft gelangen.

Autor:

Martin Kuster aus Voerde (Niederrhein)

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