Bündnis Sozialticket NRW lehnt neue Preiserhöhungen beim VRR ab
VRR greift den Ärmsten an Rhein und Ruhr schon wieder in die Tasche

Es war zu befürchten: Die Tickets für Bus und Bahn werden zum 1. Januar erneut teurer. Um 1,8 Prozent. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat am heutigen Donnerstag (26. September) die Erhöhung der Fahrpreise zur Jahreswende beschlossen. Wie wir hören, wurde die Preiserhöhung von CDU, SPD und Grünen einvernehmlich abgesegnet.

Teurer werden soll demnach auch das Sozialticket, das seinen Namen eigentlich schon lange nicht mehr verdient. Die siebte Preiserhöhung innerhalb von 8 Jahren!

Schon heute zahlen Menschen im Hartz IV-Bezug (SGB II), in Grundsicherung oder mit anderweitigem Mini-Einkommen stolze 38,65 Euro für ein Sozialticket. Ab 2020 steigt dieser Preis um weitere 1,8 Prozent, auf dann 39,35 Euro. Zum Vergleich: Nur 28,39 Euro monatlich wird Hartz IV-Beziehern im Rahmen des Regelsatzes für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr zugestanden. Die Folge: Immer weniger arme Menschen können sich ein Sozialticket zu diesem Preis leisten. Zuletzt kauften im VRR nur noch 10,8 Prozent aller Anspruchsberechtigten ein Sozialticket. Vor zwei Jahren waren es immerhin noch 12,3 Prozent.

„Gerade in Zeiten der Klimakrise, in der die Menschen immer wieder aufgefordert werden, vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, ist das ein völlig falsches Signal“, ist Heiko Holtgrave vom Bündnis Sozialticket NRW überzeugt. „Eine Erhöhung der Fahrpreise passt nicht mehr in die Zeit. Das gilt auch für die normalen Tickets. Natürlich müssen Qualität und Umweltverträglichkeit des ÖPNV ständig verbessert werden. Und das kostet Geld. Aber dieses Geld kann nicht immer von den Nutzern und Nutzerinnen kommen – deren Zahlungsbereitschaft ist erschöpft. Hier sind Land und Bund noch stärker gefordert.“

Neben den hohen Kosten für das Ticket kommt hinzu, dass die Reichweite des VRR-Sozialtickets nach den Erfahrungen des Bündnisses absolut unzureichend ist. Heiko Holtgrave: „Das Sozialticket gilt nur in der eigenen Stadt oder im eigenen Landkreis. Für Besuche bei Freunden oder Verwandten in der Nachbarstadt oder auch nur für Bewerbungsgespräche dort müssen die Betroffenen jedes Mal noch drauf zahlen.“

Autor:

Klaus Kubernus-Perscheid aus Wesel

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