Vorläufige Einrichtung eines Tempolimits auf der Xantener Straße

Tim Brömmling

Sehr geehrte Frau Westkamp,

durch die aktuelle Baustelle auf der B 58 und die dadurch eingerichtete Umleitung über die Xantener Straße (L 460) entsteht auf letzterer ein stark gesteigertes Verkehrsaufkommen. Im Bereich des Ortes Ginderich entstehen dabei teils Gefahrenlagen, insbesondere beim Abbiegen oder Queren der Xantener Straße im Bereich der Birtener Straße. Diese Situation lässt sich durch die vorübergehende Einrichtung eines Tempolimits von 70 Stundenkilometern deutlich entschärfen. Dieses soll den gesamten Bereich zwischen der Einmündung der Birtener Straße und der Einmündung der Büdericher Straße umfassen und somit einen reibungs- und gefahrenlosen Abfluss des Verkehrs aus dem Ort Ginderich ermöglichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen möglichst zeitnah für eine entsprechende Lösung einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,
gez. Tim Brömmling
Sachkundiger Bürger

Autor:

Dieter Kloß aus Wesel

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