"Vom Zensus 2011 profitieren wir alle!"
Landrat Dr. Ansgar Müller: „Von den Ergebnissen des Zensus profitieren wir alle. Der Zensus liefert Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, auf denen alle politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden aufbauen. Zudem werden wichtige Strukturinformationen über die Bevölkerung gewonnen, z. B. Planungsgrößen für vielfältige politisch-administrative Entscheidungen, zielgerichtete Infrastrukturmaßnahmen, Bedarfsplanung im Bildungswesen. Zukünftig wissen wir also genauer, wo Altenheime, Kindergärten und Schulen gebaut werden sollten. Außerdem sind die Daten Bemessungsgrundlage zum Beispiel für den Finanzausgleich und für EU-Fördergelder.“
Die Kreisverwaltung Wesel hat sich intensiv auf den Zensus 2011 vorbereitet. Ab Mai werden 522 Erhebungsbeauftragte kreisweit die Befragung vornehmen. Sie können sich mit einem Ausweis legitimieren. Jede/r Befragte muss Auskunft geben.
Der Befragungszeitraum ist ab dem 9. Mai auf 12 Wochen begrenzt. Im Kreis Wesel werden insgesamt ca. 49.500 Auskunftspflichtige, das entspricht 10,3 % der Bevölkerung, befragt. Der Fragebogen umfasst 46 Fragen. Die Frage zur Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung ist freiwillig und braucht nicht beantwortet werden. Das Interview kann persönlich (ca. 15 bis 20 Minuten pro Person) mit der/m Erhebungsbeauftragten oder auch per Post oder Internet durchgeführt werden.
Die Erhebungsbeauftragten weisen auf die wahrheitsgemäße Angabe der persönlichen Daten hin und helfen beim Ausfüllen des Fragebogens.
Ausgewertet werden die Daten beim Landesamt für Information und Technik (IT.NRW) bzw. beim Bund. Wichtig: Die Anonymität der Daten bleibt gewahrt.
Der Zensus 2011 unterscheidet sich von den vorherigen Volkszählungen dadurch, dass keine Vollerhebung stattfindet, sondern bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden. Diese Daten bilden den Grundstock der Zensusdaten.
Da in Deutschland kein flächendeckendes Register über den Wohnungsbestand geführt wird, erfolgt auch eine Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung. Dies geschieht zeitgleich ausschließlich durch IT.NRW in postalischer Form.
Eine Vollerhebung findet aus datenschutzrechtlichen bzw. methodischen Gründen an so genannten Sonderanschriften statt. Dabei handelt es sich um Anstalten (z. B. Justizvollzugsanstalten) und Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Studentenwohnheime).
Weitere Infos: Tel. 0281 / 207-4011, E-Mail: zensus2011@kreis-wesel.de
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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