Verschwiegenheitspflicht als Ratsmitglied? Wohl eher eine Empfehlung als ein Gesetz

Pressemitteilung vom 19.04.2018

Bei so mancher Information aus der Tageszeitung (wie zum Beispiel heute zum Thema Restaurant Berliner Tor) stellt man sich doch die Frage, ob da jemand mit Antritt seines Ratsmandats nicht ganz seine Pflichten verstanden hat.
Klar in der Gemeindeordnung des Landes NRW geregelt ist nämlich auch, dass man eine Verschwiegenheitspflicht hat. Bewusst scheint das manchem nicht zu sein. Nun muss man sich doch fragen, ob es auf eine Vergesslichkeit hindeutet oder doch einfach eine Respektlosigkeit gegenüber der Bürgermeisterin und den Bürgern der Stadt Wesel ist. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Es ist doch mal an der Zeit zu überlegen, diese Bußgelder bei offensichtlichen Verstößen der Verschwiegenheitspflicht durchzusetzen.
Positiver Nebeneffekt - Bei den Häufungen in den letzten Jahren würde der Kämmerer doch sogar fast seine Haushaltssperre zurücknehmen können.

Autor:

Madeleine Feldmann aus Wesel

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