79-Jährige werden jetzt angeschrieben und können nach Ostern Impftermine vereinbaren
„Um eine Überlastung (...) auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen"
Nach dem neuen Impferlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) vom 26. März 2021 können Menschen, die zwischen Februar und Dezember 1941 geboren sind, ab Dienstag, 6. April, einen Termin für die Coronaschutzimpfung vereinbaren. Die ersten Impfungen dieser Personengruppe sollen am 8. April 2021 stattfinden.
Laut Erlass ist es möglich, zusätzlich einen Termin für Lebenspartner entsprechend Impfberechtigter zu vereinbaren. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine spontane Impfung von Lebenspartnern nicht möglich ist. Die Voraussetzung für eine Impfung ist grundsätzlich ein bestätigter Impftermin. Daher ist es aktuell auch nicht möglich, dass Ü80-jährige ihre Partner spontan zur Impfung mitbringen.
„Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet“, so die Erklärung des Vorgehens des MAGS. Die Terminvergabe erfolgt über das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116117 01.
Die laut Landeserlass nun ebenfalls Impfberechtigten erhalten im Laufe dieser Woche ein entsprechendes Schreiben durch den Kreis Wesel.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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