Über Zwang wird nicht gesprochen

Nahezu unbemerkt ist das Bundesgesetz "Zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung" am 26. Februar 2013 in Kraft getreten.

Das Gesetz wurde erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Regelung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen angemahnt hatte. Bei dem Gesetzes-Verfahren sind die sonst üblichen Expertenbefragungen ausgeblieben. Jedenfalls wurde darüber öffentlich nichts bekannt. Wünschenswert wäre eine Grundsatzdiskussion gewesen, beispielsweise, wann wird Zwang ausgeübt, wie lässt sich Zwang reduzieren, wie lassen sich zwangsweise Klinikeinweisungen vermeiden. Experten des Betreuungsrechts fordern in allen Kommunen eine Alltagsbegleitung und Unterstützung von psychisch beeinträchtigten Menschen durch multidisziplinär arbeitende Dienste. Hier ist die Landesregierung gefordert geeignete gesundheits- und sozialpolitische Rahmenbedingungen sicher zu stellen.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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