Südumgehung und Klage

Bürgerinitiative gegen die Südumgehung Wesel e.V.

Pressemitteilung zum Thema Klageerhebung

In den letzten Wochen war gelegentlich über Hinweise und Befürchtungen zu lesen, das Planfeststellungsverfahren würde durch Klagen möglicherweise verzögert. Dazu möchte ich sagen, dass unsere Bürgerinitiative kein Klageverein ist. Wenn es doch zu einer Klageerhebung kommen sollte, dann von einzelnen betroffenen Personen. Das sind in der Regel Anlieger der geplanten Straße, die einen direkten materiellen Schaden dadurch haben. Hier sind z.B. Grundstückseigentümer zu nennen, die ihren Besitz entweder freiwillig aufgeben oder aber enteignet werden müssen. Oder Eigentümer von Häusern oder Wohnungen, die durch Überschreitung der Richtwerte für Verkehrslärm oder Einbuße an Sonnenlicht einen Wertverlust haben. Diese Gruppen von betroffenen Anliegern hätten in einem Klageverfahren durchaus die Möglichkeit, einen Teil ihrer Anwaltskosten ersetzt zu bekommen. Aber soweit sind wir ja noch gar nicht! Die Stadt Wesel und der Landesbetrieb Straßenbau können vorab in Verhandlungen auch erreichen, dass niemand klagt.

Der Ablauf des Verfahrens in Wesel-Büderich hat gezeigt, dass es nicht ganz gelungen ist. Wir erinnern uns: ein Landwirt musste einen Teil seiner Nutzfläche abgeben. Für diesen Teil sollte er entschädigt werden. Für die restliche Fläche, die er nicht mehr sinnvoll nutzen konnte, sollte es keine Entschädigung geben. Letztlich haben sich die Parteien in einem Klageverfahren geeinigt.

Wir erinnern uns auch an die Vorgehensweise der Stadt Wesel am Fusternberg. Während mit der Fa. Tretford Gespräche über eine Umsiedlung geführt wurden, erfuhr die Fa. Raaf davon erst aus der Zeitung.

Die Bürgerinitiative bietet betroffenen Anliegern an, sich vor allem über die Situation nochmals zu informieren und möglicherweise auch andere Personen kennenzulernen, die sich im Verfahren von einem Anwalt vertreten lassen möchten. Unter Umständen wäre ein Gemeinschaftsmandat möglich. Ansprechpartner bei uns ist der Vorsitzende Dr. Rainer Neu, Am Lilienveen 62 in 46485 Wesel. Unerlässlich ist es aber, bis zum Ablauf der Frist am 22. Februar 2012 eine Einwendung beim Bauverwaltungsamt in Wesel oder bei der Bezirksregierung in Düsseldorf einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Autor:

Michael Römpke aus Wesel

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.