Stellung nehmen zum Kernkraftwerk in Borssele (NL)

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Im niederländischen Borssele soll ein neues Kernkraftwerk gebaut werden. Um den genauen Standort festzulegen, wird im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfung wird ein Grundlagenpapier ausgelegt, zu dem auch jeder Bürger und jede Bürgerin in Nordrhein-Westfalen bis zum 12. Januar 2012 Stellung nehmen kann.

Das Grundlagenpapier für dieses Projekt kann ab sofort im Internet unter folgenden Internetadressen eingesehen werden:

http://www.bureau-energieprojecten.nl
http://www.umwelt.nrw.de

Darüber hinaus können die Planunterlagen während der Auslegung zu den regulären Dienstzeiten (auf Papier) in der Bibliothek des NRW-Umweltministeriums sowie bei den Bezirksregierungen Köln, Münster und Düsseldorf eingesehen werden.

Jedermann kann mündlich oder schriftlich Stellungnahmen zum Grundlagenpapier abgeben bzw. Einwendungen dagegen erheben. Bis einschließlich Donnerstag, den 12. Januar 2012, kann beschrieben werden, was auf welchem Detailniveau untersucht werden sollte, um eine adäquate Beschlussfassung zu erwirken.

An dieser Stelle ist zu betonen, dass das betreffende Grundlagenpapier ausschließlich auf die Untersuchung eingeht, die zur Begründung der Standortwahl durch die staatliche Verwaltung durchzuführen ist. Stellungnahmen bzw. Einwendungen, die in einer früheren Phase im Zuge der Auslegung der Grundlagenpapiere der Delta BV bzw. der ERH zur Realisierung eines KKW erhoben worden sind, müssen nicht erneut vorgebracht werden.

Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen sind an folgende Adresse zu schicken:

Bureau Energieprojecten
Inspraakpunt Tweede kerncentrale Borssele
Postbus 223
NL - 2250 AE Voorschoten

Mündliche Stellungnahmen können unter folgender Nummer des niederländischen Bureau Energieprojecten abgeben werden:
Tel.: +31 (0)70 379 89 79.
Per E-Mail vorgebrachte Stellungnahmen bzw. Einwendungen werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt.

Hintergrundinformationen:
In die Niederlande gibt es zwei potenzielle Vorhabensträger, die beide einen Antrag auf den Bau eines neuen Kernkraftwerk (KKW) gestellt haben: Delta Energy BV (Delta) und Energy Resources Holding BV (ERH). Beide Vorhaben beziehen sich auf den langfristig gesicherten KKW-Standort Borssele. Beide Vorhaben fallen unter die staatliche Koordinationsregelung, da die beabsichtigte Leistungskapazität der Vorhaben über 500 MW beträgt. Auf die Beschlussfassung im Rahmen dieses Vorhabens findet die staatliche Koordinationsregelung Anwendung. Diese Regelung sieht unter anderem vor, dass der Vorhabensstandort für ein zweites Kernkraftwerk in einem so genannten (staatlichen) Eingliederungsplan festgelegt wird. Der betreffende Eingliederungsplan wird vom niederländischen Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation (EL&I) und der niederländischen Ministerin für Infrastruktur und Umwelt (IenM) festgestellt. Zur Vorbereitung der Standortwahl ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die UVP ermittelt, beschreibt und bewertet die (möglichen) umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umweltqualität (Menschen), Gesundheit, Landschaft, Natur, Boden und Wasser. Ziel der UVP ist es, die möglichen Auswirkungen des Vorhabens im Zuge der Beschlussfassung rundum die Planfeststellung in angemessener Weise zu berücksichtigen. Auf diese UVP findet das so genannte umfassende Verfahren Anwendung.

Mit der vorliegenden öffentlichen Bekanntmachung informiert die zuständige Behörde über die Absicht, einen UVP-pflichtigen Eingliederungsplan zu beschließen. Dazu wird ein Grundlagenpapier zur Einsichtnahme ausgelegt, in dem beschrieben wird, auf welche Weise die UVP zur Begründung der Standortwahl durchgeführt werden soll. Im Rahmen einer früheren öffentlichen Auslegung konnten die Grundlagenpapiere der Vorhabensträger Delta bzw. ERH bereits eingesehen werden.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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