Sozialarbeit im Bildungswesen

In der jüngsten Sitzung des Schulausschusses wurde über die positiven Wirkungen der "Schulsozialarbeit" berichtet.

Vor 40 Jahren gehörten Sozialarbeiter noch zu den Exzoten im Bildungswesen. Das lockerte sich mit der Einführung einzelner Gesamtschulen in den 1970er Jahren. Es wurde üblich, an Gesamtschulen auf Grund ihres Ganztags-Charakters, für den Bereich Freizeit und für die Elternarbeit Schulsozialarbeiter zu beschäftigen. Im eigentlichem Sinne ist nicht „Schulsozialarbeit“ gemeint, sondern „Jugendsozialarbeit zur Förderung der schulischen Ausbildung und der sozialen Integration“ (SGB VIII § 13). Heute sind Kommunen bestrebt an Schulen immer häufiger auch Sozialarbeiter zu beschäftigen.
Aber Sozialarbeit muss schon früher ansetzen. Neben der Entlastungsfunktion für Familien haben Kindertagesstätten unter anderem die Aufgabe, die Lernaktivitäten und vielfältigen Sozialbeziehungen der Kinder zu fördern. Unbestritten ist, dass der Zugang zur Bildung durch Sprache erschwert wird. Dadurch wird die Entwicklung der Kinder erheblich verzögert. Deshalb muss gefordert werden, dass Sozialarbeit nicht nur im Primar- und Sekundarbereich einsetzt, sondern bereits im Elementarbereich. Entsprechende Förderprogramme wären von den Ländern aufzulegen. Insbesondere wäre zu fordern, dass die Sozialarbeit im Bildungswesen durch Festanstellungen Kontinuität erfährt. Von den zur Zeit sechs angestellten Sozialarbeitern ist nur ein Sozialarbeiter festangestellt.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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