"Sonderverkehr mit reduzierten Fahrten"
Die Stadt Wesel schickt eine Pressemitteilung zum Thema „Zwischenergebnis zur Schülerbeförderung zur Konrad-Duden-Grundschule“. Darin heißt es:
Am 14.7. wurde zwischen der Stadt und Vertretern der NIAG eine Abstimmung zum Schülertransport vorgenommen. Auf der Basis der am 7.7. 2011 mit der Schulpflegschaft und der Schulleitung abgestimmten Eckpunkte sind folgende Verabredungen getroffen worden:
1. Die grundsätzliche Machbarkeit zur Einrichtung einer Linie von Lackhausen zur Konrad-Duden-Grundschule wurde von der NIAG bejaht. Die NIAG erstellt kurzfristig eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Grundlage der vorhandenen Beförderungszahlen unter der Maßgabe, dass die Eltern der 104 betroffenen Kinder aus Lackhausen dieses Angebot dann auch dauerhaft nutzen.
Dabei ist vorgesehen, dass mindestens 1 Fahrt am Morgen und 2 Rückfahrten angeboten werden.
Eine solche Lösung kann erst nach den Herbstferien umgesetzt werden. Daher erklärt sich die Stadt bereit, vom Beginn des neuen Schuljahres bis zum Beginn der Herbstferien den Sonderverkehr unter Begrenzung der Fahrten auf 1 Hin- und 2 Rückfahrten aufrecht zu erhalten. Diese Übergangslösung gilt für alle Kinder aus Lackhausen, die die Konrad-Duden-Grundschule besuchen.
Falls eine Linie eingerichtet werden kann, beginnt dann für die Zeit nach den Herbstferien die verabredete Regelung, dass die Eltern die Beförderungskosten übernehmen, wenn kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht.
2. Für die 17 Schülerinnen und Schüler aus Obrighoven lässt sich wegen der geringen Siedlungsdichte die Einrichtung einer Linie nicht wirtschaftlich darstellen.
Hier erarbeitet die NIAG ein Angebot über einen Sonderverkehr auf der Basis der bisherigen Regelung (Abholung vor Ort) bzw. eines Anfahrens von wenigen Sammelpunkten bei 1 Hin- und 2 Rückfahrten täglich. Da damit ebenfalls eine Kostenbeteiligung der Eltern umgesetzt werden soll, müssen letztlich die Eltern darüber entscheiden.
Für die Zeit zwischen dem Schuljahresbeginn und den Herbstferien wird ebenfalls der bisherige Sonderverkehr mit reduzierten Fahrten wie oben aufrecht erhalten.
Aus Sicht des Schulträgers ist mit diesem Vorgehen gewährleistet, dass die Eltern bereits vor Ferienbeginn über die Regelung nach den Ferien informiert sind und damit Planungssicherheit haben.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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