Verkehrsberuhigte Julius-Leber-Straße in Wesel
Slow slow Verkehr

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Auf Anregungen aus der Bürgerschaft und der Politik wurden in der Julius-Leber-Straße ergänzende Maßnahmen für die Straßenbenutzung installiert.

Fahren Sie achtsam - immer!

Der Fuß- oder Gehweg gehört dem Fußgänger

Eigentlich ist es einleuchtend, dass der Fuß- oder Gehweg aus Sicherheitsgründen nur der Nutzung von Fußgängern sowie Benutzern von Mobilitätshilfen vorbehalten ist, mit Ausnahme von Kindern bis zu 10 Jahren mit Fahrrad. Und dennoch werden sie oftmals von Fahrrad- und E-Bike-Fahrern trotz klarer Beschilderung befahren.

Fahrradstraße

In einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Mit Fahrrädern darf auch nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Allerdings kann durch Zusatzschilder Auto- und Motorradverkehr zugelassen werden. So dass es sich empfiehlt einzeln hintereinander zu fahren.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Autos und Motorräder können auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

Verkehrsberuhigter Bereich

Im verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger die ganze Straße nutzen. Kinder dürfen beim Spielen nicht von Autofahrern behindert werden. Die Straße darf allerdings nicht blockiert werden, zum Beispiel durch Spielzeug. Wenn nötigt, müssen motorisierte Verkehrsteilnehmer und Fahrradfahrer warten. Erlaubt ist in der Regel eine Schrittgeschwindigkeit von 7 km/h.
Auch in diesem Bereich können Autos und Motorräder auf den gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

Verkehrsberuhigung

Um die oben genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen durchzusetzen kann der Verkehrssicherungsberechtigte im Straßenraum „Hindernisse“ wie Blumenkübel oder Bodenschwellen usw, anbringen. So wurden vor Kurzem zwei Blumenkübel aufgestellt.

Allgemeiner Hinweis: Es gilt die Straßenverkehrsordnung in der neusten Fassung.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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