Sie wollen auch 2016 Kindergeld? Dann müssen Sie Ihre Steueridentifikationsangaben updaten!
Diese Nachricht kursiert seit einigen Tagen in den Sozialen Netzwerken und sorgt für viel Verwirrung. Und es ist tatsächlich wahr: Ab Januar 2016 müssen Eltern ihrer Familienkasse ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie die ihrer Kinder mitteilen. Tun sie das nicht, bekommen sie kein Kindergeld mehr.
Bis spätestens Ende des Jahres müssen Sie Ihrer Familienkasse Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer sowie die des Kindes mitteilen, für das Sie Kindergeld beantragen. Seit mehreren Jahren umfasst der Kindergeldantrag ein solches Feld. Wer das bereits ausgefüllt hat, ist auf der sicheren Seite. Keine Sorge: Wer nicht zum Stichtag 31. Dezember die Nummer angegeben hat, bekommt in der Regel noch Zeit, sie nachzureichen.
Sie wissen nicht ob Sie eine Identifikationsnummer für sich und Ihr Kind angegeben haben?
Unsere folgende Checkliste hilft Ihnen, damit Sie nichts verpassen.
Musterschreiben (Gratis Download als PDF), vorab ausdrucken, dort können Sie die jeweiligen Daten eintragen, und der Kindergeldkasse per Post mitteilen.
Steuerliche Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen? Kein Problem, diese bekommen Sie nach dem Aufüllen von Name, Geburtsort, bequem nach Hause gesendet, vom BZSt Bundeszentralamtes für Steuern – ID-Formular
Die Adresse Ihrer zuständigen Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit)
Ihre Kindergeldnummer, finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, oder in dem Bewilligungsschreiben, der Kindergeldkasse.
Mein neugeborenes Kind hat noch keine Steuer-ID. Was kann ich tun?
Füllen Sie Online Ihren Kindergeldantrag (hier) aus, und senden Sie mit der Mitteilung, des Zentralamt für Steuern, das Kindergeld, wenn das Neugeborene eine Steuer-ID erhalten hat. Zwar kann der Antrag auch schon vorher abgeschickt werden, doch erst mit der Nummer wird er abschließend bearbeitet.
Autor:Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel |
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