Rathaus gibt im Rechtsstreit gegen ZEELINK-Gegner nach / Initiative sieht keine neuen Infos

Rainer Rehbein | Foto: Archiv

Nach einem rund einjährigen Rechtsstreit hat die Gemeinde Hünxe nachgegeben und imTermin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Dokument überreicht, auf dessen
Offenlegung ein Gegner der geplanten ZEELINK-Pipeline geklagt hat. Zugleich übernimmt
die Gemeinde die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten.

Wie Rainer Rehbein, einer der Sprecher der Inititiave und Kläger in diesem Verfahren, dazu
erklärt, sei der Ausgang aufgrund der geltenden Rechtslage von vornherein eindeutig
gewesen: „Die Gemeindeverwaltung hätte sich die wohl im niedrigen vierstelligen Bereich
liegenden Kosten sparen können“. Es gäbe aber erkennbar im Rathaus Kräfte, die den
ZEELINK-Gegner „möglichst viele Steine in den Weg legen wollen“.

Bei dem Dokument, das Bürgermeister Dirk Buschmann nun dem Kläger übergab, handelt es
sich um ein Schreiben einer Kölner Anwaltskanzlei, die vom Hünxer Planungschef Peter
Strube dazu befragt wurde, ob die Gemeinde zur Klage gegen die Pipeline-Trasse berechtigt
sei. Die auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes verlangte Einsicht in dieses
Schreiben wurde von der Gemeinde strikt verweigert. Rehbein beklagt insbesondere, dass
zwischenzeitlich sogar behauptet wurde, es gäbe diese juristische Stellungnahme gar nicht,
sondern lediglich einen „Mailverkehr“: „Das ist jetzt endgültig als Schutzbehauptung
entlarvt“.

Besonders erstaunt den ZEELINK-Gegner, dass das Dokument „nicht mehr enthält, als wir
dem Bürgermeister selbst hätten darlegen können“. Es gehe nämlich vor allem um Zitate aus
einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, vor dem die Gemeinde
Stelle und eine Reihe von Einwohnern erfolgreich gegen eine Pipeline-Trasse geklagt hatten.
Die auch bei ZEELINK federführende Open Grid Europe musste daraufhin eine 50 Millionen
EURO teure Umleitung planen.

Dass Hünxe nur klagen könne, wenn beispielsweise die eigene Planungshoheit der Gemeindeverletzt wird – etwa bei der durch den Trassenverlauf fraglich gewordenen Neubausiedlung
Nelkenweg – sei „selbst mit juristischem Halbwissen erkennbar gewesen“. Offensichtlich sei
jedoch, dass Bauamtsleiter Strube seine Anfrage an die Kölner Kanzlei „manipulativ“
gestaltet habe, denn die dortigen Rechtsanwälte gehen zunächst auf die Behauptung ein, die
ZEELINK-Gegner verlangten von der Gemeinde, diese müsse sie vor den Gefahren der
Pipeline schützen. Rehbein: „Wir verlangen lediglich, dass das Rathaus so handelt, wie es der
Bürgermeister von Stelle mit Erfolg getan hat“.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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